Gesang und Gesangspädagogik (Master-Studiengang)
Allgemeine Informationen
Typ | Master-Studiengang |
---|---|
Studienabschluss | Master of Arts (M.A.) |
Umfang | 120 LP |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Studienbeginn | nur Wintersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) mit Eignungsprüfung |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
Fakultät |
Philosophische Fakultät II – Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften |
Institut |
Institut für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften, Abteilung Musikpädagogik |
Akkreditierung | nicht akkreditiert, Akkreditierung in Vorbereitung |
Inhalt dieser Seite
Charakteristik und Ziele
Ziel des Studiengangs ist die Vervollkommnung der Sängerpersönlichkeit zu eigenständiger künstlerischer Ausdrucksfähigkeit auf der Grundlage einer stilistisch wandelbaren und klangschönen Sängerstimme. Dabei wird höchster Wert auf die Entwicklung von Bühnenpräsenz sowie auf musikalische und stilistische Kompetenzen gelegt, um den speziellen Anforderungen des Opern- und Konzertgesanges gerecht zu werden.
Der Studiengang zielt weiterhin auf die Entwicklung umfangreicher gesangmethodischer Fähigkeiten in der Unterrichtsgestaltung insbesondere in der Arbeit mit jugendlichen und erwachsenen Gesangsschülern.
Vom Anfangsunterricht bis zur Arbeit mit Fortgeschrittenen werden entscheidende didaktische Grundlagen für eine optimale stimmphysiologische und künstlerische Betreuung vermittelt.
Um dieses Studienziel zu erreichen, müssen die Studierenden die bereits im Bachelor-Studiengang erworbenen musiktheoretischen, pädagogischen und musikwissenschaftlichen Grundlagen vertiefen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten zu musikalischer Ensemblearbeit.
Berufsperspektiven
- Tätigkeit als Konzert-, Opern- und Oratoriensänger/in sowohl im solistischen als auch im chorischen Bereich
- Fachlehrer/in für Gesang und Stimmbildung an Musikschulen, musischen Gymnasien, Universitätenund Hochschulen sowie im freiberuflichen Bereich
Akkreditierung
Dieser Studiengang ist noch nicht akkreditiert. Die Akkreditierung wird zurzeit vorbereitet.
Studieninhalt
Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Künstlerischer Sologesang I | 20 | 1.u.2. |
Künstlerischer Sologesang II | 25 | 3.u.4. |
Aufführungspraxis | 5 | 1. |
Fachmethodik und Stimmwissenschaft | 10 | 1.o.2. |
Opernschule Studienbegleitendes Modul | 20 | 1.-4. |
Unterrichtspraxis I | 5 | 1.u.2. |
Chorgesang und Ensemblebegleitung I | 5 | 1.u.2. |
Chorgesang und Ensembleleitung II | 5 | 3.u.4. |
Unterrichtpraxis II | 5 | 3.u.4. |
Prüfungs- und Berufsvorbereitung | 5 | 4. |
Masterarbeit | 15 | 3.u.4. |
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Praktika
Das Praktikum findet studienbegleitend statt und umfasst Hospitationen und eigene Unterrichtspraxis mit mindestens zwei Gesangsschülern.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist einer dieser Abschlüsse:
- Bachelor-Studiengang Gesang und Gesangspädagogik
- vergleichbarer Bachelor-Studiengang
- ein als gleichwertig festgestellter anderer erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss
In jedem der genannten Fälle sind mindestens 120 LP aus fachspezifischen Modulen nachzuweisen.
Eignungsprüfung
Ebenfalls erforderlich ist das Bestehen einer fachspezifischen Eignungsprüfung, die einmal jährlich von der Universität Halle angeboten wird. Für das Jahr 2021 gilt:
- Die diesjährige Eignungsprüfung findet am 24. und 25. Juni 2021 statt.
- Ihre formlose Anmeldung bei der Abteilung Musikpädagogik muss bis spätestens 1. Juni 2021 erfolgen.
- Informationen zur Durchführung finden Sie in der zugrundeliegenden Ordnung auf einer Themenseite des Instituts.
Bewerbung/Einschreibung
Der Master-Studiengang Gesang und Gesangspädagogik 120 LP ist zurzeit zulassungsfrei (ohne NC).
- Mit einem deutschen Hochschulabschluss bewerben Sie sich bitte bis 31.8.2021 über www.uni-halle.de/bewerben.
- Mit einem ausländischen Hochschulabschluss bewerben Sie sich bitte über www.uni-assist.de. Wegen der Corona-Pandemie wird der sonst übliche Bewerbungsschluss (Ende April) voraussichtlich (!) auf den 15.6.2021 verschoben.
Ob ein Studienangebot zulassungsbeschränkt (Uni-NC) oder zulassungsfrei (ohne NC) ist, entscheidet die Uni Halle zu jedem Wintersemester neu. Jeweils ab Mai des Jahres wird die aktuelle Festlegung für das kommende Wintersemester an dieser Stelle (siehe auch Allgemeine Informationen) veröffentlicht.
Bewerber*innen, die das Zeugnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses erst nach der Bewerbungsfrist vorlegen können, reichen mit den Bewerbungsunterlagen eine Fächer- und Notenübersicht über mindestens 2/3 der zu erbringenden Gesamtleistungen ihres Studiums ein. Das Zeugnis muss bis spätestens 31.1. des Folgejahres nachgereicht werden. Aktuell gelten verlängerte Nachreichfristen – siehe Corona-FAQ.
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Fachstudienberatung
Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung.
Prof. Dr. Monika Köhler
Institut für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften, Abteilung Musikpädagogik
Kleine Marktstraße 7
06108
Halle (Saale)
Telefon: 0345 55-24570 E-Mail: monika.koehler@musik.uni-halle.de