Künstlerisches Aufbaustudium (Gitarre oder Klavier) Aufbaustudium
Letztmalige Immatrikulation zum Sommersemester 2024 (Bewerbung bis 31. März 2024 auf Basis einer bestandenen Eignungsprüfung). Das Studienangebot läuft aus; eingeschriebene Studierende können in einer bequemen Übergangsfrist ihr begonnenes Studium zum Abschluss führen.
Allgemeine Informationen
Abschluss | Konzertexamen |
---|---|
Umfang | keine LP |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Studienbeginn | Wintersemester und Sommersemester |
Studienform | Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Studiengebühren | 500,00 € pro Semester |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) mit Eignungsprüfung |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
Fakultät |
Philosophische Fakultät II – Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften |
Institut |
Institut für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften, Abteilung Musikpädagogik |
Charakteristik und Ziele
Das Künstlerische Aufbaustudium dient der Erweiterung und Vertiefung der im vorausgegangenen Studium erworbenen künstlerischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse. Ziel ist die Heranbildung pianistisch bzw. gitarristisch hochbegabter Studierender zu konzertreifen Solist*innen. Haupsächliches Anliegen des Künstlerischen Aufbaustudiums ist es, die Studierenden zu befähigen, ein eigenständiges künstlerisches Gestaltungsvermögen zu erlangen und Bühnenpräsenz zu erwerben. Im Mittelpunkt des Künstlerischen Aufbaustudiums steht das jeweilige künstlerische Hauptfach. Studierende haben die Möglichkeit, Kammermusik/ Liedbegleitung als Wahlfach zu belegen.
Das Studium ist gebührenpflichtig (500 Euro pro Semester).
Struktur des Studiums
Der Unterricht im künstlerischen Hauptfach wird in Form von Einzelunterricht durchgeführt. Er dient der Vermittlung künstlerisch-praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der individuellen Betreuung der künstlerischen Entwicklung und Vervollkommnung der Studentin bzw. des Studenten.
Der Unterricht in den Fächern Kammermusik/Liedbegleitung wird ebenfalls in Form von Einzelunterricht durchgeführt.
Studieninhalt
Künstlerisches Aufbaustudium – Hauptfach Klavier
Hauptfach Klavier (8 SWS gesamt) - Abschluss Konzertexamen
Wahlfach Kammermusik/ Liedbegleitung (4 SWS gesamt) - Abschluss Teilnahmetestat
Künstlerisches Aufbaustudium – Hauptfach Gitarre
Hauptfach Gitarre (8 SWS gesamt) - Abschluss Konzertexamen
Wahlfach Kammermusik/ Liedbegleitung (4 SWS gesamt) - Abschluss Teilnahmetestat
Abschluss
Die Abschlussprüfung des Künstlerischen Aufbaustudiums trägt die Bezeichnung „Konzertexamen“. Mit diesem Abschluss erlangt man den
Nachweis der solistischen Konzertreife.
Die Absolventin bzw. der Absolvent ist berechtigt, nach bestandenem Konzertexamen die Bezeichnung „Pianistin/ Pianist mit Konzertexamen“ bzw. „Gitarristin/ Gitarrist mit Konzertexamen“ zu führen.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums sind der Nachweis eines mit einem Diplom bzw. Mastergrad abgeschlossenen Studiums im Bereich der künstlerischen/pädagogischen Instrumentalausbildung im Hauptfach Klavier bzw. Gitarre.
Eignungsprüfung
Ebenfalls erforderlich ist das Bestehen einer fachspezifischen Eignungsprüfung, die einmal jährlich von der Universität Halle angeboten wird. Für das Jahr 2023 gilt:
Die diesjährigen Eignungsprüfungen finden
- am 22. Mai 2023 für Gitarre (Anmeldung bis zum 09. Mai 2023) und
- am 15. Juni 2023 für Klavier (Anmeldung bis zum 01. Juni 2023) statt.
Auf einer Themenseite des Instituts finden Sie nähere Angaben zur Anmeldung, außerdem Informationen zur Durchführung in der zugrundeliegenden Ordnung.
Bewerbung/Einschreibung
Die Künstlerischen Aufbaustudiengänge Gitarre bzw. Klavier sind zulassungsfrei (ohne NC).
Absolvieren Sie zunächst die Eignungsprüfung. Deren Anmeldefristen liegen deutlich vor dem Bewerbungzeitraum – siehe Zulassungsvoraussetzungen.
a) Wenn Sie bereits an unserer Universität immatrikuliert sind: Eine Online-Bewerbung ist nicht erforderlich. Senden Sie den Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung bis 30. September (oder bei Studienstart zum Sommersemester: bis 31. März) als Mailanhang an ssc@uni-halle.de. Wir schreiben Sie dann ein.
b) Mit Abschlüssen anderer deutscher Hochschulen: Bewerben Sie sich bitte zum Wintersemester bis 30. September bzw. zum Sommersemester bis 31. März über www.uni-halle.de/bewerben. Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Zulassungsantrag, den Sie bitte ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit weiteren dort benannten Unterlagen fristgerecht bei der Universität einreichen.
c) Ihr Abschluss stammt aus dem Ausland? Dann melden Sie sich nach der bestandenen Eignungsprüfung umgehend per E-Mail im Internationalen Bereich des Immatrikulationsamts (enrolment@verwaltung.uni-halle.de). Sie erhalten einen Antrag, den Sie zusammen mit dem Eignungsnachweis und den übersetzten Abschlusszeugnissen und Leistungsübersichten inklusive Schulzeugnis bis 31. August (oder bei Studienstart im Sommersemester: bis 15. Februar) postalisch einreichen müssen. Eine Online-Bewerbung ist nicht nötig. Einen Sprachnachweis benötigen Sie nicht.
Fachstudienberatung
Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung.
apl. Prof. Albrecht Hartmann
Institut für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften, Abteilung Musikpädagogik
Dachritzstraße 6
Raum: 2.03
06108
Halle (Saale)
Telefon: 0345 55-24580/71 E-Mail: albrecht.hartmann@musik.uni-halle.de
Prof. Dr. Andrzej Mokry
Institut für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften, Abteilung Musikpädagogik
Kleine Marktstraße 7
06108
Halle (Saale)
Telefon: 0345 55-24573 E-Mail: andrzej.mokry@musik.uni-halle.de