Medizin - Ethik - Recht Master-Studiengang

Umstrukturierung läuft

Dieser bislang als weiterbildend geführte gebührenpflichtige Master-Studiengang wird derzeit neu konzipiert – mit dem Ziel, ihn künftig als konsekutiven Master anzubieten, der nur noch im Sommersemester startet. Die Bewerbungsfristen wurden bereits angepasst, ansonsten entsprechen die Angaben unten mehrheitlich noch dem gegenwärtigen Stand. Die Aktualisierung folgt zeitnah.

Allgemeine Informationen

Abschluss Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel.)
Umfang 120 LP
Regelstudienzeit 4 Semester
Studienbeginn nur Sommersemester
Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Zulassungsbeschränkung zulassungsbeschränkt (Uni-NC)
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen ja (Details)
Fakultät Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Institut Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht
Akkreditierung nicht akkreditiert
Alle Studienangebote

Charakteristik und Ziele

Der interdisziplinär angelegte Studiengang vermittelt den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht.

Im medizinischen Bereich wird den Studierenden die Praxis, in Form von case studies, sowie die Theorie einer ärztlichen Tätigkeit durch Vorlesungen in z. B. Rechtsmedizin und Anatomie vermittelt.

Juristisch erwartet die Studierenden die Bandbreite des Medizinrechtes von der Arzthaftung über die rechtliche Ausgestaltung der Embryonenforschung, Anforderungen an eine Patientenverfügung, die Problematik des Transplantationsrechts bis hin zur Zuzahlung in die gesetzliche Krankenversicherung.

In der ethischen Diskussion nähern sich die Teilnehmer*innen umstrittenen Kernfragen (zum Beispiel: menschlicher Wille, Autonomie des Menschen, Grundfragen der Moral).

Alle drei Bereiche bieten zusammen die Chance, vertiefte  Kenntnisse medizinethischer, bioethischer und rechtlicher Fragestellungen zu erwerben und damit einen weiteren wissenschaftlich fundierten, berufsqualifizierenden Abschluss zu erhalten. Die Lehrenden sind ausgewiesene Expert*innen aus der praktischen und theoretischen Medizin, der medizinrechtlichen Praxis sowie aus den Reihen der Universität.

Bei Medizin – Ethik – Recht 120 LP handelt es sich um einen gebührenpflichtigen, weiterbildenden und nicht-konsekutiven Masterstudiengang. Er ist im Profil eher forschungsorientiert.

Der seit 2005 existierende Masterstudiengang und der Abschluss M.mel. (Master of Medicine-Ethics-Law) sind deutschlandweit einzigartig.

Berufsperspektiven

  • Medizinrecht
  • Bundesärztekammer
  • Landesärztekammern
  • Krankenhausleitung/ -verwaltung
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Wirtschaftsberatung
  • Pharmaunternehmen oder Arzneimittelhersteller

Akkreditierung

Dieser Studiengang ist nicht akkreditiert.

Struktur des Studiums

  • Pflichtmodule (50 LP)
  • Wahlpflichtmodul und Vertiefungsbereich (50 LP)
  • Masterarbeit (20 LP)

Studieninhalt

Während ihres Studiums sind die Studierenden einer dieser Qualifikationsgruppen zugeordnet:

• medizinische Qualifikation
• ethische Qualifikation
• juristische Qualifikation

Die Qualifikationsgruppe bestimmt den Inhalt des Pflichtpraktikums und welche Pflichtmodule zu belegen sind.

Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.

Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.

Pflichtmodule (70 LP) LP empf.
Sem.
Gesundheitsbezogene Forschung 5 1.

Medizin- und Gesundheitsrecht

5 1.u.2.
Rechtsmdizin 5 1.o.2.

Einführungsmodul Praktische Philosophie

5 2.
Pflichtpraktikum 30 3.
Abschlussmodul (Masterarbeit) 20 4.
Wahlpflichtmodul (5 LP)

Qualifikationsgruppenspezifische Einführung

5 1.

Vertiefungsbereich (45 LP)

Es müssen in jedem Vertiefungsbereich 15 LP erbracht werden.

Vertiefungsbereich Medizin:

  • Health Economics (5 LP)
  • Klinische Psychologie (5 LP)
  • Notfallversorgung (5 LP)
  • Reproduktionsmedizin (5 LP)
  • Gesundheitskompetenz in den Lebensphasen (5 LP)
  • Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemgestaltung (10 LP)
15 1.-4.

Vertiefungsbereich Ethik:

  • Vertiefung Medizinethik (5 LP)
  • Profilbildungsmodul Praktische Philosophie: Geschichte (5 LP)
  • Profilbildungsmodul Praktische Philosophie: Systematik (5 LP)
  • Theologie (5 LP)
15

2.o.4.

Vertiefungsbereich Recht:

  • Sozialrecht (5 LP)
  • Vertiefung Medizinrecht (5 LP)
  • Vertiefung Medizinstrafrecht (5 LP)
  • Vertiefung Sozialrecht (5 LP)
15

1.- 4.

Praktika

Studierende, die einen Bachelorabschluss besitzen, absolvieren zu Beginn des Studiums ein halbjährliches Einführungspraktikum sowohl im medizinischen als auch im juristischen Bereich.

Dessen Ziel ist es, die Studierenden mit der Problematik der Medizinethik vertraut zu machen, indem sie praxisnah interdisziplinären Fragestellungen im Bereich Medizin, Ethik und Recht nachgehen. Die Praktikumsstelle wird selbst gewählt.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (in der Regel Bachelor) aus einem der folgenden Bereiche:

  • Rechts- oder Verwaltungswissenschaften

  • Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Gesundheits- und Pflegewissenschaft, Hebammenwissenschaft

  • Geistes-, Gesellschafts-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften, Theologie

Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.

Bewerbung/Einschreibung

Der Master-Studiengang Medizin – Ethik – Recht 120 LP ist zurzeit zulassungsbeschränkt (mit Uni-NC).

Mit einem deutschen Hochschulabschluss bewerben Sie sich bitte bis 15. Januar (Ausschlussfrist) über www.uni-halle.de/bewerben.

Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Zulassungsantrag, den Sie bitte ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht bei der Universität einreichen. Das heißt, auch das „Papierdokument“ muss bis zum 15. Januar eingegangen sein.

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

  • eine Kopie des erforderlichen Hochschulabschlusses
    Wer dieses Zeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorlegen kann, reicht stattdessen einen Leistungsnachweis (Fächer-/Notenübersicht etc.) über mindestens 2/3 der zu erbringenden Gesamtleistungen im Studium ein. Das Zeugnis selbst muss dann spätestens vier Monate nach Studienbeginn nachgereicht werden.
  • ein tabellarischer Lebenslauf und
  • ein Motivationsschreiben, aus dem die Begründung für die Wahl des Studiengangs hervorgeht

Wenn Ihr Hochschulabschluss aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Dezember über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf

Fachstudienberatung

Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung.

Kim Philip Linoh
(kommissarisch)

Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht

Universitätsplatz 5
Raum: 0.30
06108 Halle (Saale)

Telefon: 0345 55-23142

Stand vom: 09.07.2024