Medizin - Ethik - Recht Master-Studiengang
Allgemeine Informationen
Abschluss | Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel.) |
---|---|
Umfang | 120 LP |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Studienbeginn | nur Wintersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Studiengebühren | 300,00 € pro Semester |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
Fakultät |
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
Institut |
Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht |
Akkreditierung | nicht akkreditiert |
Charakteristik und Ziele
Der interdisziplinär angelegte Studiengang vermittelt den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht.
Im medizinischen Bereich wird den Studierenden die Praxis, in Form von case studies, sowie die Theorie einer ärztlichen Tätigkeit durch Vorlesungen in z. B. Rechtsmedizin und Anatomie vermittelt.
Juristisch erwartet die Studierenden die Bandbreite des Medizinrechtes von der Arzthaftung über die rechtliche Ausgestaltung der Embryonenforschung, Anforderungen an eine Patientenverfügung, die Problematik des Transplantationsrechts bis hin zur Zuzahlung in die gesetzliche Krankenversicherung.
In der ethischen Diskussion nähern sich die Teilnehmer*innen umstrittenen Kernfragen (zum Beispiel: menschlicher Wille, Autonomie des Menschen, Grundfragen der Moral).
Alle drei Bereiche bieten zusammen die Chance, vertiefte Kenntnisse medizinethischer, bioethischer und rechtlicher Fragestellungen zu erwerben und damit einen weiteren wissenschaftlich fundierten, berufsqualifizierenden Abschluss zu erhalten. Die Lehrenden sind ausgewiesene Expert*innen aus der praktischen und theoretischen Medizin, der medizinrechtlichen Praxis sowie aus den Reihen der Universität.
Bei Medizin – Ethik – Recht 120 LP handelt es sich um einen gebührenpflichtigen, weiterbildenden und nicht-konsekutiven Masterstudiengang. Er ist im Profil eher forschungsorientiert.
Der seit 2005 existierende Masterstudiengang und der Abschluss M.mel. (Master of Medicine-Ethics-Law) sind deutschlandweit einzigartig.
Berufsperspektiven
- Medizinrecht
- Bundesärztekammer
- Landesärztekammern
- Krankenhausleitung/ -verwaltung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Wirtschaftsberatung
- Pharmaunternehmen oder Arzneimittelhersteller
Akkreditierung
Dieser Studiengang ist nicht akkreditiert.
Struktur des Studiums
- Pflichtmodule (40 LP)
- Wahlpflichtmodule (65 LP)
- Abschlussmodul (Masterarbeit) (15 LP)
Studieninhalt
Während ihres Studiums sind die Studierenden einer dieser Qualifikationsgruppen zugeordnet:
• medizinische Qualifikation
• ethische Qualifikation
• juristische Qualifikation
Die Qualifikationsgruppe bestimmt den Inhalt des Pflichtpraktikums und welche Pflichtmodule zu belegen sind.
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
Pflichtmodule (55 LP) | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Einführungspraktikum | 30 | 1. |
Abschlussmodul (Masterarbeit) | 15 | 4. |
Pflichtmodule für Medizinische Qualifikationsgruppe | ||
Einführung Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Recht und Ethik |
10 | 2. |
Pflichtmodule für Ethische Qualifikationsgruppe | ||
Einführung Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Recht und Medizin |
10 | 2. |
Pflichtmodule für Juristische Qualifikationsgruppe | ||
Einführung Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Medizin und Ethik |
10 | 2. |
Wahlpflichtmodule (65 LP) | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Wahlpflichtmodule im Grundlagenbereich für alle Qualifikationsgruppen (es sind vier Module zu wählen) | ||
Case studies | 5 | 2. |
Medizinrecht | 5 | 2. |
Sozialrecht | 5 | 2. |
Profilbildungsmodul Praktische Philosophie: Geschichte | 5 | 2. |
Einführungsmodul Praktische Philosophie |
5 | 3. |
Wahlpflichtmodule im Spezialisierungsbereich für alle Qualifikationsgruppen (es sind 9 (bzw. 8) Module zu wählen) | ||
Projekt | 5 | 2.-4. |
Rechtsmedizin | 5 | 2.-4. |
Vertiefung in Medizin – Ethik – Recht | 5 | 2.-4. |
Gesundheitskompetenz in den Lebensphasen | 5 | 2. o. 4. |
Verfassungs- und Gesundheitsrecht | 5 | 2. o. 4. |
Konzeption und Durchführung gesundheitsbezogener Forschung |
10 | 3. |
Health Economics |
5 | 3. |
Grundlagen der Klinischen Psychologie | 5 | 3. |
Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemgestaltung |
10 | 3. |
Strafrecht | 5 | 3. |
Theologie (MER) | 5 | 3. |
Profilbildungsmodul Praktische Philosophie: Systematik |
5 | 3. |
Praktika
Studierende, die einen Bachelorabschluss besitzen, absolvieren zu Beginn des Studiums ein halbjährliches Einführungspraktikum sowohl im medizinischen als auch im juristischen Bereich.
Dessen Ziel ist es, die Studierenden mit der Problematik der Medizinethik vertraut zu machen, indem sie praxisnah interdisziplinären Fragestellungen im Bereich Medizin, Ethik und Recht nachgehen. Die Praktikumsstelle wird selbst gewählt.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums mit einem Bachelor (180 LP) in den Fächern Rechtswissenschaft, Philosophie, Theologie, Betriebswirtschaftslehre, Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie oder ähnlichen Qualifikationen mit dem Prädikat „gut“ (mindestens 75 Fachpunkte) oder einem gleichwertigen Abschluss eines gleichwertigen Studiums im Ausland.
Darüber hinaus setzt das Studium überdurchschnittliche fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbstständigen Arbeiten voraus.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Bewerbung/Einschreibung
Der Master-Studiengang Medizin – Ethik – Recht 120 LP ist zurzeit zulassungsbeschränkt (mit Uni-NC).
Mit einem deutschen Hochschulabschluss bewerben Sie sich bitte bis 15. Juli (Ausschlussfrist) über www.uni-halle.de/bewerben.
Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Zulassungsantrag, den Sie bitte ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht bei der Universität einreichen. Das heißt, auch das „Papierdokument“ muss bis zum 15. Juli eingegangen sein.
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- eine Kopie des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (in der Regel Bachelorzeugnis)
Wer dieses Zeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorlegen kann, reicht stattdessen einen Leistungsnachweis (Fächer-/Notenübersicht etc.) über mindestens 2/3 der zu erbringenden Gesamtleistungen im Studium ein. Das Zeugnis selbst muss dann bis 31. Januar des Folgejahres nachgereicht werden. - eine Kopie des Abiturzeugnisses
- ein tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
- eine Begründung für die Wahl des Studiengangs
Wenn Ihr Hochschulabschluss aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Juni über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf
Fachstudienberatung
Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung.
Kim Philip Linoh
(kommissarisch)
Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht
Universitätsplatz 5
Raum: 0.30
06108
Halle (Saale)
Telefon: 0345 55-23142 E-Mail: mer@jura.uni-halle.de