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Medizin - Ethik - Recht Master-Studiengang

Allgemeine Informationen

Abschluss Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel.)
Umfang 120 LP
Regelstudienzeit 4 Semester
Studienbeginn nur Sommersemester
Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Zulassungsbeschränkung zulassungsbeschränkt (Uni-NC)
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen ja (Details)
Fakultät Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Institut Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht
Akkreditierung nicht akkreditiert, Akkreditierung in Vorbereitung
Alle Studienangebote

Charakteristik und Ziele

Der konsekutive Masterstudiengang Medizin – Ethik – Recht 120 LP, kurz MER, und der Abschluss M.mel. (Master of Medicine, Ethics and Law) sind deutschlandweit einzigartig. Das interdisziplinär angelegte Studium vermittelt den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht.

Themen just an dieser Schnittstelle rücken dieser Tage verstärkt in den Fokus: Medizinischer Fortschritt trifft auf eine älter werdende Gesellschaft (demographischer Wandel). Steigende Gesamtkosten im Gesundheitswesen sorgen für enormen Kostendruck. Die intensivmedizinische Versorgung rund um das Lebensende von Menschen gilt als eines der wichtigsten volkwirtschaftlichen Themen. Wie verhalten wir uns zu Fragen von Organtransplantation, Fortpflanzungsmedizin und Genom-Medizin? Was meint „Sterben in Würde“? Wie rationieren und verteilen wir knappe Ressourcen (Triage-Situationen, Impfstoffe)? Wie begegnen wir Abrechnungsbetrug?

  • Im medizinischen Bereich widmet sich das Studium der ärztlichen, pflegerischen, geburtshilflichen und pharmazeutischen Tätigkeit in Theorie (z. B. durch Vorlesungen in Rechtsmedizin und Anatomie) und Praxis (z. B. Notfallversorgung).
  • Juristisch erwartet die Studierenden die Bandbreite des Medizinrechts von der Arzthaftung über die rechtliche Ausgestaltung der Embryonenforschung, Anforderungen an eine Patientenverfügung, die Problematik des Transplantationsrechts bis hin zum System der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
  • In der ethischen Diskussion nähern sich die Teilnehmer*innen umstrittenen Kernfragen (zum Beispiel: menschlicher Wille, Selbstbestimmung und Paternalismus, Sterbehilfe, Grundfragen der Moral).

Alle drei Bereiche bieten zusammen die Chance, vertiefte Kenntnisse medizinethischer, bioethischer und rechtlicher Fragestellungen zu erwerben und damit einen weiteren wissenschaftlich fundierten, berufsqualifizierenden Abschluss zu erhalten. Die Lehrenden sind ausgewiesene Expert*innen aus der praktischen und theoretischen Medizin, der medizinrechtlichen Praxis sowie aus den Reihen der Universität.

[Der Vollständigkeit halber: Es gibt MER auch als gebührenpflichtige Studien-Variante bevorzugt für Berufserfahrene mit einer Regelstudienzeit von zwei Semestern.]

Darum Halle!

In einer mittelgroßen Stadt mit kurzen Wegen, für die man allenfalls ein Fahrrad braucht, bietet die Uni Halle mit diesem Studienangebot hervorragende Bedingungen: kleine Gruppen, optimaler Betreuungsschlüssel, hoher Praxisbezug, Interdisziplinarität!

Für unser Dienstagskolloquium akquirieren wir prominente Wissenschafler*innen aus dem Bereich (z. B. Lothar Wieler), gewinnen zugleich aber auch ehemalige Studierende als Referierende.

Außeruniversitär haben unsere Alumni einen Verein (meris e. V.) und eine eigene Zeitschrift für Medizin-Ethik-Recht begründet.

Berufsperspektiven

Nach einem zunächst breiten Zugang in diesen Studiengang (siehe Zulassungsvoraussetzungen) ergeben sich mitunter völlig neue Berufsfelder:

  • Spezialisierung von Rechtsanwält*innen etwa in den Rechtsgebieten Medizin-, Medizinstraf-, Arzthaftungs- oder Pharmarecht
  • Referententätigkeit in Institutionen wie Ethikkommision, Geschäftsstellen von Landes- und Bundesärztekammen, -apothekerkammern oder diversen Verbänden
  • Referententätigkeit bei Krankenkassen, kassenärztlichen Vereinigungen, im Gemeinsamen Bundesausschuss oder in Ethikkommittees
  • Tätigkeit in der Wissenschaft: Wissenschaftliche Mitarbeiterstellen an Universitäten / Instituten im Bereich MER, Drittmittelprojekte
  • Referententätigkeit bei Wohlfahrtsverbänden

Der Abschluss schafft gute Aussichten für eine anschließende Promotion in großer thematischer Bandbreite. Die Promotionsvoraussetzungen richten sich nach den geltenden Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten.

Akkreditierung

Dieser Studiengang ist nicht akkreditiert.

Struktur des Studiums

  • Pflichtmodule (25 LP)
  • Pflichtpraktikum (30 LP)
  • Wahlpflichtmodule im Vertiefungsbereich (45 LP)
  • Abschlussmodul (Masterarbeit) (20 LP)

Studieninhalt

Studierende werden einer dieser drei Qualifikationsgruppen zugeordnet: medizinische, ethische oder juristische Qualifikation. Daraus leiten sich insbesondere Regeln für die Praktikumsbelegung ab.

Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.

Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.

Pflichtmodule (75 LP) LP empf.
Sem.

Qualifikationsgruppenspezifische Einführung

5

1.

Gesundheitsbezogene Forschung

5

1.

Medizin- und Gesundheitsrecht

5

1. u. 2.

Rechtsmedizin

5

1. o. 2.

Einführungsmodul Praktische Philosophie

5

2.

Pflichtpraktikum

30

3.

Abschlussmodul (Masterarbeit)

20

4.

Wahlpflichtmodule im Vertiefungsbereich
(zu erbringen: 15 LP aus jedem Bereich)

LP

empf. Sem.

Vertiefungsbereich Medizin:

  • Health Economics (5 LP)

  • Klinische Psychologie (5 LP)

  • Notfallversorgung (5 LP)

  • Reproduktionsmedizin (5 LP)

  • Gesundheitskompetenz in den Lebensphasen (5 LP)

  • Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemgestaltung (10 LP)

15

1.-4.

Vertiefungsbereich Ethik:

  • Vertiefung Medizinethik (5 LP)

  • Profilbildungsmodul Praktische Philosophie: Geschichte (5 LP)

  • Profilbildungsmodul Praktische Philosophie: Systematik (5 LP)

  • Theologie (5 LP)

15

2. o. 4.

Vertiefungsbereich Recht:

  • Sozialrecht (5 LP)

  • Vertiefung Medizinrecht (5 LP)

  • Vertiefung Medizinstrafrecht (5 LP)

  • Vertiefung Sozialrecht (5 LP)

15

1.- 4.

Praktika

Studierende, die einen Bachelorabschluss besitzen, absolvieren im 3. Fachsemester ein Praktikum sowohl im medizinischen als auch im juristischen Bereich.

Dessen Ziel ist es, die Studierenden mit der Problematik der Medizinethik vertraut zu machen, indem sie praxisnah interdisziplinären Fragestellungen im Bereich Medizin, Ethik und Recht nachgehen. Die Praktikumsstelle wird selbst gewählt.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (in der Regel Bachelor) aus einem der folgenden Bereiche:

  • Rechts- oder Verwaltungswissenschaften

  • Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Gesundheits- und Pflegewissenschaft, Hebammenwissenschaft

  • Geistes-, Gesellschafts-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften, Theologie

Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.

Bewerbung/Einschreibung

Der Master-Studiengang Medizin – Ethik – Recht 120 LP ist zurzeit zulassungsbeschränkt (mit Uni-NC).

Mit einem deutschen Hochschulabschluss bewerben Sie sich bitte bis 15. Januar (Ausschlussfrist) über www.uni-halle.de/bewerben.

Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Zulassungsantrag, den Sie bitte ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht bei der Universität einreichen. Das heißt, auch das „Papierdokument“ muss bis zum 15. Januar eingegangen sein.

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

  • eine Kopie des erforderlichen Hochschulabschlusses
    Wer dieses Zeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorlegen kann, reicht stattdessen einen Leistungsnachweis (Fächer-/Notenübersicht etc.) über mindestens 2/3 der zu erbringenden Gesamtleistungen im Studium ein. Das Zeugnis selbst muss dann spätestens vier Monate nach Studienbeginn nachgereicht werden.
  • ein tabellarischer Lebenslauf und
  • ein Motivationsschreiben, aus dem die Begründung für die Wahl des Studiengangs hervorgeht

Wenn Ihr Hochschulabschluss aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Dezember über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf

Fachstudienberatung

Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung.

Dr. Henning Lorenz
(Referent)

Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht

Universitätsplatz 5
Raum: 0.30
06108 Halle (Saale)

Telefon: 0345 55-23142

Stand vom: 05.12.2024