Medizin - Ethik - Recht (Master-Studiengang)
Allgemeine Informationen
Studienabschluss | Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel.) |
---|---|
Charakteristik | Master-Studiengang |
Umfang | 60 LP |
Regelstudienzeit | 2 Semester |
Studienbeginn | nur Sommersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Studiengebühren | 300,00 € pro Semester |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
Studieren ohne Hochschulreife | nein |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
Fakultät |
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
Institut |
Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht |
Akkreditierung | nicht akkreditiert, Akkreditierung in Vorbereitung |
Inhalt dieser Seite
Charakteristik und Ziele
Ziel des Studiengangs ist es, vertiefte Kenntnisse in medizin-ethischen, bioethischen und rechtlichen Fragestellungen unter Einbeziehung der medizinischen Praxis zu vermitteln. Es soll die Wechselwirkung der Fachgebiete interdisziplinär gelehrt und unter Bezug auf medizinische und gesundheitspolitische Probleme durchdrungen werden. Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, sich die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, die sie zu wissenschaftlicher Arbeit, fundierter Urteilsfähigkeit und kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse befähigen. Sie sollen in der Lage sein, komplexe Sachverhalte unter Anwendung ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden zu bewerten und einer Lösung zuzuführen.
Bei Medizin-Ethik-Recht 60 LP handelt es sich um einen gebührenpflichtigen, weiterbildenden und nichtkonsekutiven Master-Studiengang. Er ist im Profil eher forschungsorientiert.
Besonderheit
Das einjährige, interdisziplinär angelegte Lehrprogramm vermittelt den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht. Im medizinischen Bereich wird den Studierenden die Praxis, in Form von case studies, sowie die Theorie einer ärztlichen Tätigkeit durch Vorlesungen in z.B. Rechtsmedizin und Anatomie vermittelt. Juristisch erwartet die Studierenden die Bandbreite des Medizinrechtes von der Arzthaftung über die rechtliche Ausgestaltung der Embryonenforschung, Anforderungen an eine Patientenverfügung, die Problematik des Transplantationsrechts bis hin zur Zuzahlung in die gesetzliche Krankenversicherung. In der ethischen Diskussion nähern sich die Teilnehmer den umstrittenen Kernfragen, wie z.B. des menschlichen Willens, der Autonomie des Menschen oder Grundfragen der Moral. Alle drei Bereiche bieten zusammen die Chance vertiefte Kenntnisse medizinethischer, bioethischer und rechtlicher Fragestellungen zu erwerben und damit einen weiteren wissenschaftlich fundierten, berufsqualifizierenden Abschluss zu erhalten. Die Dozentinnen und Dozenten sind ausgewiesene Experten aus der praktischen und theoretischen Medizin, der medizinrechtlichen Praxis sowie Lehrende der Universität.
Homepage des Interdisziplinären Zentrums Medizin-Ethik-Recht: http://www.mer.uni-halle.de/
Darum Halle!
Das interdisziplinär angelegte Lehrprogramm vermittelt den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht.
Im medizinischen Bereich wird den Studierenden die Praxis, in Form von case studies, sowie die Theorie einer ärztlichen Tätigkeit durch Vorlesungen in z. B. Rechtsmedizin und Anatomie vermittelt.
Juristisch erwartet die Studierenden die Bandbreite des Medizinrechtes von der Arzthaftung über die rechtliche Ausgestaltung der Embryonenforschung, Anforderungen an eine Patientenverfügung, die Problematik des Transplantationsrechts bis hin zur Zuzahlung in die gesetzliche Krankenversicherung.
In der ethischen Diskussion nähern sich die Teilnehmer*innen den umstrittenen Kernfragen, wie z. B. des menschlichen Willens, der Autonomie des Menschen oder Grundfragen der Moral.
Alle drei Bereiche bieten zusammen die Chance vertiefte Kenntnisse medizinethischer, bioethischer und rechtlicher Fragestellungen zu erwerben und damit einen weiteren wissenschaftlich fundierten, berufsqualifizierenden Abschluss zu erhalten. Die Dozentinnen und Dozenten sind ausgewiesene Experten aus der praktischen und theoretischen Medizin, der medizinrechtlichen Praxis sowie Lehrende der Universität.
Berufsperspektiven
- Medizinrecht
- Bundesärztekammer/ Landesärztekammern
- Krankenhausleitung/ -verwaltung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Wirtschaftsberatung
- Pharmaunternehmen oder Arzneimittelhersteller
Akkreditierung
Dieser Studiengang ist noch nicht akkreditiert. Die Akkreditierung wird zurzeit vorbereitet.
Struktur des Studiums
- Pflichtmodule (15 LP)
- Wahlpflichtmodule (30 LP)
- Masterarbeit (15 LP)
Die Regelstudienzeit beträgt zwei Semester.
Abweichend davon ist das Studienangebot für Doktorand*innen, Rechtsreferendar*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an Universitäten grundsätzlich auf vier Semester Regelstudienzeit ausgelegt.
Studieninhalt
Während ihres Studiums sind die Studierenden einer der folgenden Qualifikationsgruppen zugeordnet:
• medizinische Qualifikation
• ethische Qualifikation
• juristische Qualifikation
Die Qualifikationsgruppe bestimmt, welche Pflichtmodule die Studierenden zu belegen haben. Die Qualifikationsgruppe bestimmt außerdem den Inhalt des Pflichtpraktikums, das die Studierenden des Studiengangs Medizin-Ethik-Recht zu absolvieren haben.
Pflichtmodule (30 LP)
Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Masterarbeit | 15 | 2. |
Pflichtmodule für Medizinische Qualifikationsgruppe | ||
Einführung Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Recht und Ethik |
10 | 1 |
Pflichtpraktikum | 5 | 1.o.2. |
Pflichtmodule für Ethische Qualifikationsgruppe | ||
Einführung Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Recht und Medizin |
10 | 1.o.2. |
Pflichtpraktikum | 5 | 1.o.2. |
Pflichtmodule für Juristische Qualifikationsgruppe | ||
Einführung Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Medizin und Ethik |
10 | 1.o.2. |
Pflichtpraktikum | 5 | 1.o.2. |
Wahlpflichtmodule (30 LP)
Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Wahlpflichtmodule im Grundlagenbereich für alle Qualifikationsgruppen (es sind drei Module zu wählen) | ||
case studies | 5 | 1.o.2. |
Ethik | 5 | 1.o.2. |
Medizinrecht | 5 | 1.o.2. |
Sozialrecht | 5 | 1.o.2. |
Praktische Philosophie | 5 | 2. |
Wahlpflichtmodule im Spezialisierungsbereich für alle Qualifikationsgruppen (es sind drei Module zu wählen) | ||
Rechtsmedizin | 5 | 1.o.2. |
Klinische Psychologie | 5 | 2. |
Pflegerecht | 5 | 1.o.2. |
Profilbildung Praktische Philosophie | 5 | 2. |
Theologie | 5 | 1.o.2. |
Verfassungs- und Gesundheitsrecht | 5 | 1.o.2. |
Projekt | 5 | 1.o.2. |
Vertiefung in Medizin-Ehtik-Recht | 5 | 1.o.2. |
Gesundheitsökonomik | 5 | 1. |
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Praktika
Während ihres Studiums müssen die Studierenden in der vorlesungsfreien Zeit ein vierwöchiges Pflichtpraktikum absolvieren. Das Praktikum kann auch in begründeten Ausnahmefällen in zwei Teilabschnitte geteilt werden. Ziel des Pflichtpraktikums ist es, den Studierenden einen Einblick in die praktische Arbeit der Kernfächer des Studiengangs zu geben. Studierende mit ethischer und juristischer Qualifikation müssen dieses Praktikum in einer Klinik absolvieren. Studierende mit medizinischer Qualifikation müssen dieses Praktikum bei einer Krankenhausleitung/ -verwaltung, einem Sozialversicherungsträger, einem Träger der freien Wohlfahrtspflege, der Rechtsabteilung einer Ärztekammer, der Geschäftsstelle einer Ethikkommission, bei Gericht in einem mit Arzthaftungssachen befassten Spruchkörper, einem Sozialgericht, einem mit Arzthaftungssachen befassten Dezernat der Staatsanwaltschaft oder bei einem Rechtsanwalt, der seinen Tätigkeitsschwerpunkt in medizinrechtlichen oder sozialrechtlichen Fragen besitzt, absolvieren.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis
- eines deutschen rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums (Erste juristische Prüfung oder Master-Abschluss) oder der zweiten juristischen Staatsprüfung mit dem Prädikat „vollbefriedigend“ (mindestens neun Punkte, bei einem Master-Abschluss eine vergleichbare Note) oder einem gleichwertigen Abschluss eines gleichwertigen rechtswissenschaftlichen Studiums im Ausland oder einem Staatsexamen in Medizin mit einem gleichwertigen Abschluss oder einem gleichwertigen Abschluss eines gleichwertigen Studiums in Medizin im Ausland
- eines Universitätsstudiums (Diplom oder Master-Abschluss) in den Fächern Rechtswissenschaft, Philosophie, Theologie, Betriebswirtschaftslehre, Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie oder ähnlichen Qualifikationen mit dem Prädikat "gut" (mindestens 75 Fachpunkte, bei einem Masterabschluss eine vergleichbare Note) oder einem gleichwertigem Abschluss eines gleichwertigen Studiums im Ausland.
Darüber hinaus setzt das Studium überdurchschnittliche fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbstständigen Arbeiten voraus.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Bewerbung/Einschreibung
Das Master-Studium Medizin-Ethik-Recht 60 LP ist zurzeit zulassungsbeschränkt (Uni-NC).
- Mit einem deutschen Hochschulabschluss bewerben SIe sich bitte bis 15.1. über www.uni-halle.de/bewerben.
- Mit einem ausländischen Hochschulabschluss bewerben Sie sich bitte bis 31.10. (coronabedingte Abweichung: 15.1.2021) über www.uni-assist.de.
Ob ein Studienangebot zulassungsbeschränkt (Uni-NC) oder zulassungsfrei (ohne NC) ist, entscheidet die Uni Halle zu jedem Wintersemester neu. Jeweils im Mai des Jahres wird die aktuelle Festlegung für das kommendes Wintersemester an dieser Stelle (siehe auch Allgemeine Informationen) veröffentlicht.
Unterlagen für die Bewerbung
Bewerber*innen mit deutschem Hochschulabschluss senden bitte nach der Online-Bewerbung ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfristen an das Immatrikulationsamt.
Dazu gehören:
- der unterschriebene (Online-)Bewerbungsantrag einschließlich der Datenkontrollblätter,
- einfache Kopie des Abiturzeugnisses,
- amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses,
- ein tabellarischer Lebenslauf mit Passbild,
- ein Begründung für die Wahl des Studiengangs,
- weitere für den Studiengang relevante Unterlagen.
Einzelheiten zur Bewerbung werden jeweils im Dezember im Internet bekanntgegeben: http://immaamt.verwaltung.uni-halle.de/bewerbung/
Fachstudienberatung
Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung.
Dr. Kerstin Junghans
Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht
Universitätsplatz 5
Raum: 0.30
06108
Halle (Saale)
Telefon: 0345 55-23142 E-Mail: mer@jura.uni-halle.de