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Medizin - Ethik - Recht Master-Studiengang

Allgemeine Informationen

Abschluss Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel.)
Umfang 60 LP
Regelstudienzeit 2 Semester
Studienbeginn nur Sommersemester
Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Studiengebühren 500,00 € pro Semester
Zulassungsbeschränkung zulassungsbeschränkt (Uni-NC)
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen ja (Details)
Fakultät Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Institut Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht
Akkreditierung nicht akkreditiert, Akkreditierung in Vorbereitung
Alle Studienangebote

Charakteristik und Ziele

Der Masterstudiengang Medizin – Ethik – Recht 60 LP, kurz MER, und der Abschluss M.mel. (Master of Medicine, Ethics and Law) sind deutschlandweit einzigartig.

In zwei Semestern vermittelt das interdisziplinär angelegte Studium den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht.

Themen just an dieser Schnittstelle rücken dieser Tage verstärkt in den Fokus: Medizinischer Fortschritt trifft auf eine älter werdende Gesellschaft (demographischer Wandel). Steigende Gesamtkosten im Gesundheitswesen sorgen für enormen Kostendruck. Die intensivmedizinische Versorgung rund um das Lebensende von Menschen gilt als eines der wichtigsten volkwirtschaftlichen Themen. Wie verhalten wir uns zu Fragen von Organtransplantation, Fortpflanzungsmedizin und Genom-Medizin? Was meint „Sterben in Würde“? Wie rationieren und verteilen wir knappe Ressourcen (Triage-Situationen, Impfstoffe)? Wie begegnen wir Abrechnungsbetrug?

  • Im medizinischen Bereich widmet sich das Studium der ärztlichen, pflegerischen, geburtshilflichen und pharmazeutischen Tätigkeit in Theorie (z. B. durch Vorlesungen in Rechtsmedizin und Anatomie) und Praxis (z. B. Notfallversorgung).
  • Juristisch erwartet die Studierenden die Bandbreite des Medizinrechts von der Arzthaftung über die rechtliche Ausgestaltung der Embryonenforschung, Anforderungen an eine Patientenverfügung, die Problematik des Transplantationsrechts bis hin zum System der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
  • In der ethischen Diskussion nähern sich die Teilnehmer*innen umstrittenen Kernfragen (zum Beispiel: menschlicher Wille, Selbstbestimmung und Paternalismus, Sterbehilfe, Grundfragen der Moral).

Alle drei Bereiche bieten zusammen die Chance, vertiefte Kenntnisse medizinethischer, bioethischer und rechtlicher Fragestellungen zu erwerben und damit einen weiteren wissenschaftlich fundierten, weiterbildenden Abschluss zu erhalten. Die Lehrenden sind ausgewiesene Expert*innen aus der praktischen und theoretischen Medizin, der medizinrechtlichen Praxis sowie aus den Reihen der Universität.

Dieser Master ist gebührenpflichtig, weiterbildend, nicht-konsekutiv und richtet sich vor allem an Berufserfahrene. [Der Vollständigkeit halber: Es gibt MER auch als konsekutive Studien-Variante mit einer Regelstudienzeit von vier Semestern.]

Darum Halle!

In einer mittelgroßen Stadt mit kurzen Wegen, für die man allenfalls ein Fahrrad braucht, bietet die Uni Halle mit diesem Studienangebot hervorragende Bedingungen: kleine Gruppen, optimaler Betreuungsschlüssel, hoher Praxisbezug, Interdisziplinarität!

Für unser Dienstagskolloquium akquirieren wir prominente Wissenschafler*innen aus dem Bereich (z. B. Lothar Wieler), gewinnen zugleich aber auch ehemalige Studierende als Referierende.

Außeruniversitär haben unsere Alumni einen Verein (meris e. V.) und eine eigene Zeitschrift für Medizin-Ethik-Recht begründet.

Berufsperspektiven

Absolvent*innen dieses weiterbildenden Studiengangs verfügen bereits im Vorhinein über einen einschlägigen Abschluss auf einem der genannten Felder. Studienziel ist der Fokus auf Teilbereiche, als Türöffner zu hochspezialisierten Berufsfeldern.

Beispiele:

  • Spezialisierung von Rechtsanwält*innen etwa in den Rechtsgebieten Medizin-, Medizinstraf-, Arzthaftungs- oder Pharmarecht
  • Spezialisierung von Richter*innen: qualifizierte Spruchkörper wie Arzthaftungskammern
  • Spezialisierung von Staatsanwält*innen: Abteilungen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (Abrechnungsbetrug, Korruption)
  • Erschließung neuer Arbeitsfelder für Mediziner*innen, Ethiker*innen und Jurist*innen bei Krankenkassen, kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenhäusern, Pharmaunternehmen

Akkreditierung

Dieser Studiengang ist nicht akkreditiert.

Struktur des Studiums

  • Pflichtmodule (20 LP)
  • Pflichtpraktikum (5 LP)
  • Wahlpflichtmodule im Vertiefungsbereich (15 LP)
  • Abschlussmodul (Masterarbeit) (20 LP)

Die Regelstudienzeit beträgt zwei Semester.

Studieninhalt

Studierende werden einer dieser drei Qualifikationsgruppen zugeordnet: medizinische, ethische oder juristische Qualifikation. Daraus leiten sich insbesondere Regeln für die Praktikumsbelegung ab.

Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.

Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.

Modulbezeichnung LP empf.
Sem.

Pflichtmodule (45 LP)

Qualifikationsgruppenspezifische Einführung

5 1.
Pflichtpraktikum 5 1.

Medizin- und Gesundheitsrecht

5 1. u. 2.
Rechtsmedizin 5 1. o. 2.

Einführungsmodul Praktische Philosophie

5 2.
Abschlussmodul (Masterarbeit) 20 2.

Wahlpflichtmodule im Vertiefungsbereich (15 LP)

(zu erbringen: 5 LP pro Bereich)

Vertiefungsbereich Medizin:

  • Health Economics (5 LP)
  • Gesundheitsbezogene Forschung (5 LP)
  • Klinische Psychologie (5 LP)
  • Notfallversorgung (5 LP)
  • Reproduktionsmedizin (5 LP)
5 1. u./o. 2.

Vertiefungsbereich Ethik:

  • Vertiefung Medizinethik (5 LP)
  • Praktische Philosophie: Geschichte (5 LP)
  • Praktische Philosophie: Systematik (5 LP)
  • Theologie (5 LP)
5

1. u./o. 2.

Vertiefungsbereich Recht:

  • Sozialrecht (5 LP)
  • Vertiefung Medizinrecht (5 LP)
  • Vertiefung Medizinstrafrecht (5 LP)
  • Vertiefung Sozialrecht (5 LP)
5

1. u./o. 2.

Praktika

Während des Studiums ist in der vorlesungsfreien Zeit ein ca. vierwöchiges Pflichtpraktikum (120 Stunden) zu absolvieren, das in begründeten Ausnahmefällen in zwei Abschnitte geteilt werden kann. Dessen Ziel ist es, den Studierenden einen Einblick in die praktische Arbeit der Kernfächer des Studiengangs zu geben.

Studierende der ethischen oder juristischen Qualifikationsgruppe wählen eine Praktikumsstelle, die ihnen einen Einblick in die medizinisch-klinische Tätigkeit gewährt, und Studierende der medizinischen Qualifikationsgruppe wählen eine Praktikumsstelle, bei der sie einen Einblick in die juristische Tätigkeit erlangen können.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung ist ein Staatsexamens-, Diplom- oder Masterabschluss bzw. ein Kirchliches Examen aus einem der folgenden Bereiche:

  • Rechts- oder Verwaltungswissenschaften

  • Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Gesundheits- und Pflegewissenschaft, Hebammenwissenschaft

  • Geistes-, Gesellschafts-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften, Theologie

sowie

  • über den durchschnittlichen Anforderungen liegende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten und Fähigkeiten zum selbstständigen Arbeiten nachgewiesen durch einen Hochschulabschluss oder ein Kirchliches Examen mit mindestens dem Prädikat gut (2,5 oder besser), eine Erste Juristische Prüfung oder eine Zweite Juristische Staatsprüfung mit mindestens dem Prädikat vollbefriedigend, ein gleichwertiger Abschluss mit vergleichbarer Note im Ausland oder eine Promotion

  • eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr. Diese ist u. a. bei den folgenden berufspraktischen Erfahrungen gegeben: Juristischer Vorbereitungsdienst; beamtenrechtlicher Vorbereitungsdienst; kirchlicher Vorbereitungsdienst; Praktisches Jahr; Praktische Ausbildung

Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.

Bewerbung/Einschreibung

Das Master-Studium Medizin – Ethik – Recht 60 LP ist zurzeit zulassungsbeschränkt (mit Uni-NC).

Mit einem deutschen Hochschulabschluss bewerben Sie sich bitte bis 15. Januar (Ausschlussfrist) über www.uni-halle.de/bewerben.

Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Zulassungsantrag, den Sie bitte ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht bei der Universität einreichen. Das heißt, auch das „Papierdokument“ muss bis zum 15. Januar eingegangen sein.

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

  • eine Kopie des erforderlichen Hochschulabschlusses
    Wer dieses Zeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorlegen kann, reicht stattdessen einen Leistungsnachweis (Fächer-/Notenübersicht etc.) über mindestens 2/3 der zu erbringenden Gesamtleistungen im Studium ein. Das Zeugnis selbst muss dann spätestens vier Monate nach Studienbeginn nachgereicht werden.
  • Nachweise über die Erfüllung der weiteren Zulassungsvoraussetzungen, soweit nicht anderweitig bereits nachgewiesen
  • ein tabellarischer Lebenslauf und
  • ein Motivationsschreiben, aus dem die Begründung für die Wahl des Studiengangs hervorgeht

Wenn Ihr Hochschulabschluss aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Dezember über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf

Fachstudienberatung

Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung.

Dr. Henning Lorenz
(Referent)

Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht

Universitätsplatz 5
Raum: 0.30
06108 Halle (Saale)

Telefon: 0345 55-23142

Stand vom: 09.12.2024