Medizin - Ethik - Recht Master-Studiengang
Allgemeine Informationen
Abschluss | Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel.) |
---|---|
Umfang | 60 LP |
Regelstudienzeit | 2 Semester |
Studienbeginn | nur Sommersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Studiengebühren | 500,00 € pro Semester |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
Fakultät |
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
Institut |
Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht |
Akkreditierung | nicht akkreditiert |
Charakteristik und Ziele
Der einjährige, interdisziplinär angelegte Studiengang vermittelt den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht.
Im medizinischen Bereich wird den Studierenden die Praxis, in Form von case studies, sowie die Theorie einer ärztlichen Tätigkeit durch Vorlesungen in z. B. Rechtsmedizin und Anatomie vermittelt.
Juristisch erwartet die Studierenden die Bandbreite des Medizinrechtes von der Arzthaftung über die rechtliche Ausgestaltung der Embryonenforschung, Anforderungen an eine Patientenverfügung, die Problematik des Transplantationsrechts bis hin zur Zuzahlung in die gesetzliche Krankenversicherung.
In der ethischen Diskussion nähern sich die Teilnehmer*innen umstrittenen Kernfragen (zum Beispiel: menschlicher Wille, Autonomie des Menschen, Grundfragen der Moral).
Alle drei Bereiche bieten zusammen die Chance, vertiefte Kenntnisse medizinethischer, bioethischer und rechtlicher Fragestellungen zu erwerben und damit einen weiteren wissenschaftlich fundierten, berufsqualifizierenden Abschluss zu erhalten. Die Lehrenden sind ausgewiesene Expert*innen aus der praktischen und theoretischen Medizin, der medizinrechtlichen Praxis sowie aus den Reihen der Universität.
Bei Medizin – Ethik – Recht 60 LP handelt es sich um einen gebührenpflichtigen, weiterbildenden und nichtkonsekutiven Master-Studiengang. Er ist im Profil eher forschungsorientiert.
Der seit 2005 existierende Masterstudiengang und der Abschluss M.mel. (Master of Medicine, Ethics and Law) sind deutschlandweit einzigartig.
Berufsperspektiven
- Medizinrecht
- Bundesärztekammer/ Landesärztekammern
- Krankenhausleitung/ -verwaltung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Wirtschaftsberatung
- Pharmaunternehmen oder Arzneimittelhersteller
Akkreditierung
Dieser Studiengang ist nicht akkreditiert.
Struktur des Studiums
- Pflichtmodule (20 LP)
- Wahlpflichtmodul und Vertiefungsbereich (20 LP)
- Masterarbeit (20 LP)
Die Regelstudienzeit beträgt zwei Semester.
Abweichend davon ist das Studienangebot für Doktorand*innen, Rechtsreferendar*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an Universitäten grundsätzlich auf vier Semester Regelstudienzeit ausgelegt.
Studieninhalt
Während ihres Studiums sind die Studierenden einer dieser Qualifikationsgruppen zugeordnet:
• medizinische Qualifikation
• ethische Qualifikation
• juristische Qualifikation
Die Qualifikationsgruppe bestimmt den Inhalt des Pflichtpraktikums und welche Pflichtmodule zu belegen sind.
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
Pflichtmodule (40 LP) | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Pflichtpraktikum | 5 | 1. |
Medizin- und Gesundheitsrecht |
5 | 1.u.2. |
Rechtsmedizin | 5 | 1.o.2. |
Einführungsmodul Praktische Philosophie |
5 | 2. |
Abschlussmodul (Masterarbeit) | 20 | 2. |
Wahlpflichtmodul (5 LP) | ||
Qualifikationsgruppenspezifische Einführung |
5 | 1. |
Vertiefungsbereich (15 LP) Es müssen in jedem Vertiefungsbereich 5 LP erbracht werden. |
||
Vertiefungsbereich Medizin:
|
5 | 1. u./o. 2. |
Vertiefungsbereich Ethik:
|
5 |
1. u./o. 2. |
Vertiefungsbereich Recht:
|
5 |
1. u./o. 2. |
Praktika
Während des Studiums ist in der vorlesungsfreien Zeit ein ca. vierwöchiges Pflichtpraktikum (120 Stunden) zu absolvieren, das in begründeten Ausnahmefällen in zwei Abschnitte geteilt werden kann. Dessen Ziel ist es, den Studierenden einen Einblick in die praktische Arbeit der Kernfächer des Studiengangs zu geben.
Studierende der ethischen oder juristischen Qualifikationsgruppe wählen eine Praktikumsstelle, die ihnen einen Einblick in die medizinisch-klinische Tätigkeit gewährt, und Studierende der medizinischen Qualifikationsgruppe wählen eine Praktikumsstelle, bei der sie einen Einblick in die juristische Tätigkeit erlangen können.
Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die Praktikumsstellen werden in der Modulbeschreibung des Pflichtpraktikums niedergelegt. Im Zweifelsfall entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss über die Eignung einer Praktikumsstelle.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis
-
eines Staatsexamens-, Diplom-, Masterabschlusses oder ein Kirchliches Examen und aus einem der folgenden Bereiche stammt:
-
Rechts- oder Verwaltungswissenschaften
-
Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Gesundheits- und Pflegewissenschaft, Hebammenwissenschaft
-
Geistes-, Gesellschafts-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften, Theologie
-
Weitere Zulassungsvoraussetzungen sind:
-
über den durchschnittlichen Anforderungen liegende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten und Fähigekeiten zum selbstständigen Arbeiten nachgewiesen durch einen Hochschulabschluss oder ein Kirchliches Examen mit mindestens dem Prädikat "gut" (2,5 oder besser), eine Erste Juristische Prüfung oder eine Zweite Juristische Staatsprüfung mit mindestens dem Prädikat "vollbefriedigend", ein gleichwertiger Abschluss mit vergleichbarer Note im Ausland oder eine Promotion
-
eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht unter einem Jahr. Diese ist zumindest bei den folgenden berufspraktischen Erfahrungen gegeben; der Juristische Vorbereitungsdienst, ein beamtenrechtlicher Vorbereitungsdienst, der kirchliche Vorbereitungsdienst, das Praktische Jahr, Praktische Ausbildung
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Bewerbung/Einschreibung
Das Master-Studium Medizin – Ethik – Recht 60 LP ist zurzeit zulassungsbeschränkt (mit Uni-NC).
Mit einem deutschen Hochschulabschluss bewerben Sie sich bitte bis 15. Januar (Ausschlussfrist) über www.uni-halle.de/bewerben.
Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Zulassungsantrag, den Sie bitte ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht bei der Universität einreichen. Das heißt, auch das „Papierdokument“ muss bis zum 15. Januar eingegangen sein.
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- eine Kopie des erforderlichen Hochschulabschlusses
Wer dieses Zeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorlegen kann, reicht stattdessen einen Leistungsnachweis (Fächer-/Notenübersicht etc.) über mindestens 2/3 der zu erbringenden Gesamtleistungen im Studium ein. Das Zeugnis selbst muss dann spätestens vier Monate nach Studienbeginn nachgereicht werden. - Nachweise über die Erfüllung der weiteren Zulassungsvoraussetzungen, soweit nicht anderweitig bereits nachgewiesen
- ein tabellarischer Lebenslauf und
- ein Motivationsschreiben, aus dem die Begründung für die Wahl des Studiengangs hervorgeht
Wenn Ihr Hochschulabschluss aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Dezember über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf
Fachstudienberatung
Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung.
Kim Philip Linoh
(kommissarisch)
Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht
Universitätsplatz 5
Raum: 0.30
06108
Halle (Saale)
Telefon: 0345 55-23142 E-Mail: mer@jura.uni-halle.de