Zahnmedizin Staatsexamen, nichtmodularisiert

Allgemeine Informationen

Abschluss Staatsexamen
Umfang keine LP
Regelstudienzeit 11 Semester
Studienbeginn nur Wintersemester
Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Zulassungsbeschränkung zulassungsbeschränkt (Hochschulstart-NC)
Studieren ohne Hochschulreife ja (Details)
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen nein
Fakultät Medizinische Fakultät
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Charakteristik und Ziele

Studierende der Zahnmedizin werden wissenschaftlich und praktisch so ausgebildet, dass sie Zahnheilkunde eigenverantwortlich ausüben können und für ständige Fort- und Weiterbildung sensibilisiert sind. Das Studium vermittelt grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Facetten, die für die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung relevant sind.

Eckpunkte im Studium sind:

  • evidenzbasierte Bewertung (zahn-)medizinischer Verfahren
  • Gesichtspunkte zahnärztlicher Gesprächsführung
  • zahnärztliche Qualitätssicherung
  • Kooperation/Teamwork innerhalb des Berufsstandes bzw. mit verwandten Berufen im Gesundheitswesen

Darum Halle!

Die Wurzeln der Medizinischen Fakultät reichen bis in die 1502 in Wittenberg gegründete Universität, die Leucorea, zurück. Das europaweite Renommee von Persönlichkeiten wie Georg Ernst Stahl (1659-1734) und Friedrich Hoffmann (1660-1742) machte ein Medizinstudium in Halle bald so attraktiv, dass die junge Fakultät über höchste Absolventenquoten im deutschen Raum verfügte. Dorothea Erxleben promovierte hier 1754 als erste Frau an einer deutschen Universität zum Doktor der Medizin.

Zukünftige Zahnmediziner*innen studieren an historischer Stelle am Rande der Altstadt – in und an einem erst kürzlich modernisierten Klinikum auf dem Medizin-Campus in der Magdeburger Straße, der ehemaligen Chirurgie. Der millionenschwere Umbau birgt modernste Großgeräte, die nicht nur eine hochwertige Patientenversorgung sichern, sondern am einzigen Zahnmedizin-Studienstandort in Sachsen-Anhalt natürlich vor allem der Forschung und Lehre dienen.

Berufsperspektiven

Das Studium bereitet auf eine Tätigkeit als Zahnarzt/-ärztin vor. Direkt nach dem bestandenen Staatsexamen kann die staatliche Zulassung zur Berufsausübung (Approbation) beantragt werden. Für die Kassenzulassung ist eine zweijährige Assistenzzeit in einer kassenzahnärztlichen Praxis Voraussetzung. Die Promotion ist für die Ausübung des Berufs nicht erforderlich, wird aber in der Regel im Anschluss an das Studium abgelegt. Weiterqualifizierungen für Kieferorthopädie oder Oralchirurgie sind möglich.

Struktur des Studiums

Studienaufbau und -inhalt sind in der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen geregelt (aktuelle Fassung: Juli 2019).

Die zahnärztliche Ausbildung umfasst ein Studium der Zahnmedizin im Umfang von 5000 Stunden, das sich gliedert in

  1. den vorklinischen Studienabschnitt (1.-4. Fachsemester) bis zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (ZÄP),
  2. den klinisch-propädeutischen Studienabschnitt (5. und 6. Fachsemester) bis zum Zweiten Abschnitt der ZÄP und
  3. den klinischen Studienabschnitt (7.-10. Fachsemester) bis zum Dritten Abschnitt der ZÄP.

Hinzu kommen

  • eine Ausbildung in erster Hilfe,
  • ein Krankenpflegedienst von einem Monat,
  • eine Famulatur von vier Wochen und
  • die Zahnärztliche Prüfung (aus drei Abschnitten bestehend).

Daraus ergibt sich eine Regelstudienzeit von fünf Jahren und sechs Monaten.

Die Ausbildung in erster Hilfe ist bis zum Ersten Abschnitt der ZÄP nachzuweisen.

Der Pflegedienst ist vor Studienbeginn oder während der vorlesungsfreien Zeit ebenfalls bis zum Ersten Abschnitt der ZÄP zu absolvieren – entweder in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit vergleichbarem Pflegeaufwand.

Diesen Dienst nicht mehr absolvieren muss, wer

  • vergleichbare krankenpflegerische Tätigkeit nachweisen kann aus: Sanitätsdienst der Bundeswehr | Freiwilliges Soziales Jahr | Bundesfreiwilligendienst | Zivildienst
    oder
  • bereits eine Ausbildung in einem dieser Bereiche erfolgreich abgeschlossen hat: Hebamme/Entbindungspfleger | Rettungsassistent*in | Notfallsanitäter*in | Gesundheits- und Krankenpflege | Gesundheits- und Kinderkrankenpflege | Altenpflege | Pflegefachkraft | Kranken-/Altenpflegehilfe  

Die Famulatur ist nach bestandenem Ersten Abschnitt der ZÄP während der unterrichtsfreien Zeiten bei einem Zahnarzt oder einer Zahnärztin abzuleisten. Sie soll Studierende mit praktischen Tätigkeiten mit unmittelbarem Patientenkontakt vertraut machen, ohne dass sie selbständig am Patienten oder an der Patientin tätig werden.

Vergleichbare im Ausland abgeleistete Krankenpflegedienste (bzw. Ausbildungen) und Famulaturen können angerechnet werden.

Studieninhalt

Erster Studienabschnitt (vorklinisch, 1. bis 4. Semester)

Diese Fächer werden gelehrt und (als Bestandteil des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung) mit mündlichen Prüfungen abgeschlossen:

Biochemie und Molekularbiologie, Chemie | Mikroskopische und makroskopische Anatomie, Biologie | Physiologie, Physik | Zahnmedizinische Propädeutik

Zweiter Studienabschnitt (klinisch-propädeutisch, 5. und 6. Semester)

Dieser Teil des Studiums kann erst nach vollständig bestandenem Ersten Abschnitt der ZÄP aufgenommen werden. Er endet nach mindestens zwei Semestern mit dem Zweiten Abschnitt der ZÄP und umfasst folgende Fächer mit jeweils mündlich-praktischen Prüfungen:

Zahnärztliche Prothetik | Kieferorthopädie | Oralchirurgie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie | Fächergruppe Zahnerhaltung mit Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration

Studierende erarbeiten sich fächerübergreifend die zahnmedizinischen, werkstoffkundlichen und zahntechnischen Grundlagen, lernen klinisch-zahnmedizinische Zusammenhänge kennen und erwerben somit die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Arbeit am Patienten.

Dritter Studienabschnitt (klinisch, 7. bis 10. Semester)

Studierende erlernen die klinisch-zahnmedizinischen und die für die zahnärztliche Tätigkeit notwendigen medizinischen Zusammenhänge. Sie erwerben Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den einzelnen zahnmedizinischen Teilgebieten. Im dritten Studienabschnitt geht es auch um die Besonderheiten bei der Behandlung spezieller Patientengruppen (Kinder und Jugendliche, alte Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit behandlungsrelevanten seltenen Erkrankungen).

Der Dritte Abschnitt der ZÄP besteht aus einem mündlich-praktischen Teil in den Fächern

Zahnärztliche Prothetik | Kieferorthopädie | Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten | Oralchirurgie | Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie | Zahnärztliche Radiologie | Fächergruppe Zahnerhaltung mit Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration

und einem schriftlichen Teil mit insgesamt 200 Fragen aus folgenden Fächern und Querschnittsbereichen:

Fächer: Pharmakologie und Toxikologie | Pathologie | Hygiene, Mikrobiologie und Virologie | Innere Medizin | Dermatologie und Allergologie

Querschnittsbereiche: Notfallmedizin | Schmerzmedizin | Medizin und Zahnmedizin des Alterns und des alten Menschen | Klinische Werkstoffkunde | Orale Medizin und systemische Aspekte | Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich | Gesundheitswissenschaften mit den Schwerpunkten Epidemiologie, Prävention, Gesundheitsförderung, öffentliche Gesundheitspflege, Gesundheitsökonomie, Ethik und Geschichte der Medizin und der Zahnmedizin | Wissenschaftliches Arbeiten mit den Schwerpunkten medizinische Biometrie, medizinische Informatik, Literaturrecherche und -bewertung und evidenzbasierte Medizin

Abschluss

Zahnärztliche Prüfung (Staatsexamen)

Praktika

Famulatur (siehe Studienstruktur)

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB; in der Regel Abitur).

Qualifizierte Berufstätige ohne HZB können die Studienberechtigung für dieses Studium nach Bewährung im Probestudium erlangen.

Bewerbung/Einschreibung

Der Studiengang Zahnmedizin ist bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Bewerbung für das erste Fachsemester erfolgt zentral über die Siftung für Hochschulzulassung Hochschulstart (www.hochschulstart.de), sofern Sie

  • eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB) besitzen oder
  • eine ausländische HZB besitzen und Staatsangehörige*r eines EU-Mitgliedsstaats oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen sind oder
  • als Hochschulzugangsberechtigung das Europäische Abitur besitzen.

Bewerbungsfristen zum Wintersemester
15.7., wenn Sie Ihr Abiturzeugnis nach dem 15.1. des Bewerbungsjahres erhalten haben („Neuabiturienten“)
31.5., wenn Sie Ihr Abiturzeugnis vor dem 16.1. des Bewerbungsjahres erhalten haben („Altabiturienten“)

Bewerber*innen, die nicht zur oben genannten Gruppe gehören, bewerben sich bitte bis zum 15.7. über www.uni-assist.de.

Bewerber*innen zum höheren Fachsemester (Studienfortsetzer/Hochschulwechsler und Quereinsteiger) bewerben sich sich direkt über die Universität bis zum 15.7. zum Wintersemester bzw. bis zum 15.1. zum Sommersemester. (>Themenseite)

Auswahlverfahren/Auswahlkriterien

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt (nach Abzug von Studienplätzen in sogenannten Vorabquoten)

  • zu 30 Prozent nach der Abiturdurchschnittsnote (Abiturbestenquote),
  • zu 10 Prozent in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ)
  • zu 60 Prozent im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschule (AdH), das nochmals in zwei Unterquoten geteilt ist.

Wir empfehlen den Chancen-Check über geeignete Tools wie den DentiRanger.

Abiturbestenquote

Einziges Kriterium in dieser Quote ist die Note der Hochschulzugangsberechtigung, in der Regel also die Abiturnote.

Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)

In dieser notenunabhängigen Quote wird anhand zweier Kriterien eine Rangfolge gebildet, maximal erreichbar sind 100 Punkte. Kriterien sind das TMS-Ergebnis (liefert je nach Ergebnis bis zu 70 Rangpunkte) und eine dieser abgeschlossenen Berufsausbildungen (30 Rangpunkte, wenn vorhanden):

  • Altenpfleger/in
  • Anästhesietechnische/r Assistent/in 
  • Arzthelfer/in
  • Biologielaborant/in
  • Chemielaborant/in
  • Diätassistent/in
  • Ergotherapeut/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • Kinderkrankenschwester/-pfleger
  • Krankenschwester/-pfleger
  • Logopäde/Logopädin
  • Medizinische/r Fachangestellte/r
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in - Funktionsdiagnostik bzw. Medizinische/r Technologe/Technologin - Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTA)
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in bzw. Medizinische/r Technologe/Technologin - Laboratoriumsanalytik
  • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in bzw. Medizinische/r Technologe/Technologin - Radiologie
  • Medizinlaborant/in
  • Notfallsanitäter/in
  • Operationstechnische/r Angestellte/r
  • Operationstechnische/r Assistent/in
  • Orthoptist/in
  • Pflegefachfrau/-mann
  • Physiotherapeut/in
  • Radiologisch-technische/r Assistent/in (RTA)
  • Rettungsassistent/in
  • Stomatologische Schwester
  • Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in bzw. bzw. Medizinische/r Technologe/Technologin - Veterinärmedizin
  • Zahnarzthelfer/in
  • Zahnärztliche Helfer/in
  • Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r 
  • Zahntechniker/in

Quote „Auswahlverfahren der Hochschule“ (AdH)

Ab Wintersemester 2025/2026 wird die Vergabe der Studienplätze in der AdH-Quote neu geregelt, indem zwei Unterquoten mit folgenden Anteilen gebildet werden:

  • AdH-1-Quote: 60 Prozent (Abi/HZB + TMS)
  • AdH-2-Quote: 40 Prozent (Abi/HZB + TMS + anerkannter Dienst)

In der AdH-1-Quote wird die Rangfolge aus der Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB, meist: Abitur) und dem TMS-Ergebnis gebildet. Für die HZB-Note gibt es bis zu 65 Rangpunkte, für den TMS bis zu 35 Rangpunkte.

In der AdH-2-Quote gibt es für Abi & Co. maximal 40 Rangpunkte und für den TMS ebenfalls maximal 40 Rangpunkte. Ein anerkannter Dienst bringt 20 zusätzliche Rangpunkte ein, wenn er einschlägig (= fachbezogen) absolviert wurde

  • für mindestens 2 Jahre als
    • Dienst/ehrenamtliche Tätigkeit bei Johannitern, Maltesern, Feuerwehr, DLRG, ASB, DRK/DKMS oder THW
  • oder für mindestens 11 Monate als
    • Freiwilliges Soziales Jahr (mindestens 11 Monate),
    • Freiwilliges Ökologisches Jahr,
    • Internationaler Jugendfreiwilligendient,
    • Bundesfreiwilligendienst,
    • Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst Weltwärts,
    • Europäischer Freiwilligendienst,
    • Anderer Dienst im Ausland (ADIA),
    • Zivildienst oder
    • Freiwilliger Wehrdienst.

Exkurs: Test für Medizinische Studiengänge (TMS)

Wie es die Bonuskriterien oben bereits nahelegen: Eine Teilnahme am Studieneignungstest TMS verbessert die individuellen Zulassungschancen für ein Medizinstudium in Halle (und an vielen anderen Standorten) teilweise erheblich. Der Test darf einmal wiederholt werden.

Zuständig für den TMS sind nicht die Hochschulen selbst. Weitere Informationen und Anmeldung über die zentrale Koordinationsstelle: www.tms-info.org

Rechtsgrundlagen

Informieren Sie sich über Details der Auswahlverfahren unbedingt auch auf www.hochschulstart.de.

Fachstudienberatung

Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung.

Prof. Dr. Christian Gernhardt

Medizinische Fakultät

Magdeburger Straße 16
Medizin-Campus Steintor
06112 Halle (Saale)

Telefon: 0345 557 3741

Claudia Schnitz
(Referentin Studiendekanat Medizin)

Medizinische Fakultät

Magdeburger Straße 16
Medizin-Campus Steintor
Raum: 3.02
06112 Halle (Saale)

Telefon: 0345 55-71671

Sprechzeiten

nur nach Terminvereinbarung per Mail oder telefonisch

Zuständigkeit: Referentin für Evaluation und Zahnmedizin

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Stand vom: 04.02.2025