Psychologie Master-Studiengang
Allgemeine Informationen
Abschluss | Master of Science (M.Sc.) |
---|---|
Umfang | 120 LP |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Studienbeginn | nur Wintersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
Fakultät |
Philosophische Fakultät I – Sozialwissenschaften und Historische Kulturwissenschaften |
Institut |
Institut für Psychologie |
Akkreditierung | akkreditiert |
Charakteristik und Ziele
Der Master-Studiengang Psychologie ist forschungsorientiert und als konsekutiver Studiengang im Umfang von 120 Leistungspunkten konzipiert. Er vertieft und erweitert den Bachelor-Studiengang Psychologie 180 LP.
Das Studium schafft die Voraussetzungen für eine eigenständige berufliche Tätigkeit von Psychologinnen und Psychologen in den verschiedenen Arbeitsbereichen der Psychologie, wie z.B. Gesundheit, Wirtschaft, Bildung, Verwaltung oder Wissenschaft. Dazu werden im Master-Studiengang umfassende Methodenkompetenz, breites inhaltliches Wissen und vertiefte Kenntnisse in ausgewählten Schwerpunkten vermittelt.
Durch das Masterstudium wird auch das Fundament für eine kontinuierliche Weiterbildung gelegt. Insbesondere werden Studierende in die Lage versetzt, ein Promotionsstudium oder eine postgraduale Psychotherapieausbildung (nach altem Recht, Übergangsregelung, Beginn Bachelor Psychologie vor 01.09.2020) oder eine andere berufsspezifische Weiterbildungen zu beginnen.
Das Institut für Psychologie
Das Institut für Psychologie wurde 1994 neu gegründet und ist seit dem Jahr 2015 auf dem neuen Steintor-Campus zu Hause. Die Forschungsschwerpunkte der Grundlagenfächer sind Kognitionspsychologie und die Psychologie der Person-Umwelt-Interaktion. Im Bereich der Anwendungen liegen die Schwerpunkte in den Fächern Arbeits- und Organisationspsychologie sowie Klinische Psychologie.
Berufsperspektiven
Mit dem Masterabschluss in Psychologie (M.Sc.) ist die Voraussetzung für eine vollwertige Berufstätigkeit als Psychologe/ Psychologin gegeben.
Akkreditierung
Dieser Studiengang ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats.
Struktur des Studiums
- Pflichtmodule (40 LP)
- Wahlpflichtmodule (50 LP)
- Masterarbeit (30 LP)
Studieninhalt
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
Pflichtmodule (70 LP)
Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
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Lineare Modelle | 5 | 1. |
Multivariate Statistik | 5 | 2. |
Psychologische Diagnostik | 8 | 2. |
Erstellen und Präsentieren von Gutachten | 5 | 3. |
Projektarbeit und Präsentation eigener wissenschaftlicher Ergebnisse | 7 | 2. u. 3. |
Außenpraktikum | 10 | 3. |
Abschlussmodul (Masterarbeit) | 30 | 4. |
Wahlpflichtmodule (50 LP)
Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
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Interdisziplinäre Vertiefung* Es sind insgesamt 10 LP aus verschiedenen Fachgebieten (siehe Modulhandbuch) auszuwählen, beispielsweise Ernährungspsychologie, Humanernährung, Kriminilogie, etc.) |
10 | 1.u./o.2. |
Grundlagenvertiefung I (Drei von vier Modulen werden gewählt.)
|
15 | 1.o.2., je nach Wahl |
Grundlagenvertiefung II
|
20 |
1.u.2. o. 2.u.3. je nach Wahl |
Ergänzungsfächer zusätzliches Modul aus „Interdisziplinäre Vertiefung“ oder „Grundlagenvertiefung“ oder das Modul „Spezielle Verfahren und aktuelle Entwicklungen in der Forschungsmethodik“ |
5 |
1.o.2.o.3. je nach Wahl |
* Module, die bereits innerhalb eines Bachelor-Studienganges gewählt wurden, können im Master-Studiengang nicht noch einmal gewählt werden. Es ist aber möglich, Module aus dem gleichen Nebenfach wie im Bachelor-Studiengang zu wählen.
Praktika
Das Außenpraktikum besteht aus einem insgesamt sechswöchigen Berufspraktikum, das in maximal zwei Einrichtungen unter Anleitung eines Psychologen oder einer Psychologin mit Diplom- oder Master-Abschluss durchgeführt wird. Das Praktikum kann auch in einer Forschungseinrichtung absolviert werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist ein Abschluss in einem einschlägigen Bachelorstudiengang Psychologie im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten oder einem vergleichbaren fachlich einschlägigen Studiengang.
Ein Studiengang ist fachlich einschlägig, wenn im Studium Kenntnisse und Kompetenzen erworben und nachgewiesen werden, die nach Inhalt und Mindestumfang den folgenden Bereichen zuzuordnen sind:
- 8 LP Grundlagen der Psychologie (z. B.: Forschungsmethoden; Geschichte der Psychologie; empirisch-wissenschaftliches Arbeiten, computergestützte Datenauswertung)
- 10 LP Quantitative Methoden (darunter zwingend: Wahrscheinlichkeitstheorie, deskriptive und schließende Statistik)
- 5 LP Empirisch-experimentelles oder Forschungsorientiertes Praktikum I
- 12 LP Psychologische Diagnostik
- 18 LP Kognitive und biologische Grundlagen des Verhaltens und Erlebens (darunter zwingend: 8 LP Allgemeine Psychologie)
- 18 LP Grundlagen intra- und interpersoneller Prozesse
- 30 LP in psychologischen Anwendungsfächern (darunter zwingend: 8 LP Arbeits- und Organisationspsychologie; 8 LP Klinische Psychologie)
Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss.
Bewerbung/Einschreibung
Der Master-Studiengang Psychologie 120 LP ist zulassungsbeschränkt (mit Uni-NC).
Mit einem deutschen Hochschulabschluss bewerben Sie sich bitte bis 15. Juli (Ausschlussfrist) über www.uni-halle.de/bewerben.
Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Zulassungsantrag, den Sie bitte ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht bei der Universität einreichen. Das heißt, auch das „Papierdokument“ muss bis zum 15. Juli eingegangen sein.
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- eine Kopie des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (in der Regel Bachelorzeugnis)
Wer dieses Zeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorlegen kann, reicht stattdessen einen Leistungsnachweis (Fächer-/Notenübersicht etc.) über mindestens 2/3 der zu erbringenden Gesamtleistungen im Studium ein. Das Zeugnis selbst muss dann bis 31. Januar des Folgejahres nachgereicht werden. - ggf. weitere Nachweise, die die Erfüllung der oben genannten Zulassungsvoraussetzungen belegen
Wenn Ihr Hochschulabschluss aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Juni über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablaufggf.
Fachstudienberatung
Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung.
Prof. Dr. Sven Blankenberger
Institut für Psychologie
Emil-Abderhalden-Straße 26-27
Raum: 1.17.0
06108
Halle (Saale)
Telefon: 0345 55-24364 E-Mail: sven.blankenberger@psych.uni-halle.de