Pharmazie Staatsexamen, nichtmodularisiert
Allgemeine Informationen
Abschluss | Staatsexamen |
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Umfang | keine LP |
Regelstudienzeit | 8 Semester |
Studienbeginn | nur Wintersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Hochschulstart-NC) |
Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | nein |
Fakultät |
Naturwissenschaftliche Fakultät I - Biowissenschaften |
Institut |
Institut für Pharmazie |
Charakteristik und Ziele
Der Studiengang dient der Ausbildung von Apotheker*innen für die unter Berufsperspektiven genannten Tätigkeitsfelder. Das Pharmaziestudium ist naturwissenschaftlich orientiert und vermittelt pharmazeutisches Fachwissen auf der Grundlage der Approbationsordnung (AAppO). Es gewährleistet den Erwerb angemessener Kenntnisse
- der Arzneimittel und der zu deren Herstellung verwendeten Stoffe,
- der pharmazeutischen Technologie,
- der physikalischen, chemischen, biologischen und mikrobiologischen Prüfung von Arzneimitteln,
- der Wirkung von Arzneimitteln und Giftstoffen sowie deren Anwendung,
- der zur Beurteilung der Arzneimittel notwendigen wissenschaftlichen Informationen,
- der rechtlichen und sonstigen zur Ausübung der pharmazeutischen Tätigkeiten notwendigen Kenntnisse.
Darum Halle!
Das erste Pharmazeutische Institut in Halle, damals zur Philosophischen Fakultät gehörig, wurde im Mai 1829 von Franz Wilhelm Schweigger Seidel gegründet. 1853 wurde das Universitätsstudium für Apotheker (Pharmazeuten) obligatorisch. Zwischen 1863 und 1937 erfolgte die Ausbildung der Pharmazeuten am Chemischen Institut und ab 1931 auch an einem selbständigen Institut für Pharmazie und Lebensmittelchemie. Nach einer Ausbildungsunterbrechung wurde 1946 an der Martin-Luther-Universität das Studium am Pharmazeutischen Institut wieder aufgenommen, es entstand 1968 die Sektion Pharmazie, 1990 der Fachbereich Pharmazie und seit 2007 das Institut für Pharmazie, an dem sich zurzeit jährlich ca. 185 Student*innen einschreiben.
Berufsperspektiven
Öffentliche Apotheke
- Optimale Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln
- Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen
- Reibungsloser Ablauf des Apothekenbetriebes
Krankenhausapotheke
- Arzneimittelsicherheit des Krankenhauses
- Information/ Dokumentation von Arzneimittelfragen
- Kostenmanagement Arzneimittel
- Entwicklung von Herstellungsvorschriften für besondere Arzneimittelprobleme
Pharma-Industrie
- Spezialist für Arzneimittelentwicklung, -herstellung oder -prüfung (häufige Voraussetzung ist eine Promotion)
Prüfinstitutionen
- Sicherung von Qualitätsstandards der Arzneimittelversorgung
- Untersuchung der Beschaffenheit, Qualität, Bioverfügbarkeit und Kennzeichnung von Arzneimitteln
Verwaltung und Pressetätigkeit
- Verwaltungsarbeiten im Gesundheits- oder Apothekenwesen
- Mitarbeit bei Gesetzgebung und -vollzug
- Mitarbeit in Prüfungsämtern und bei gesetzlichen Versicherungsträgern
-
Mitarbeit in naturwissenschaftlichen / medizinischen Verlagen
Sanitätswesen der Bundeswehr: Sanitätsoffizier für wehrpharmazeutische Belange
- Wissenschaftliche und praktische Pharmazie sowie Lebensmittelchemie
- Sanitätsmaterialwirtschaft
Hochschulen
- in der Grundlagenforschung oder angewandten Forschung
- Ausbildung von Studierenden
- Erwerb von akademischen Graden
PTA-Lehranstalten und Berufsschulen:
- Lehrkraft nach Erwerb der Lehrbefähigung
Umweltschutzbereich
- Pharma-Industrie
- Umweltschutzbehörden von Bund, Ländern u. Gemeinden
- Toxikologische Prüfungsstellen und Auskunftsdienste
Struktur des Studiums
Die pharmazeutische Ausbildung umfasst
- das Universitätsstudium von 8 Semestern (Regelstudienzeit) in zwei Ausbildungsabschnitten,
- eine Famulatur von 8 Wochen im Rahmen des Studiums (davon mindestens 4 Wochen in einer öffentlichen Apotheke),
- eine praktische Ausbildung von 12 Monaten (davon mindestens 6 Monate in einer öffentlichen Apotheke),
- die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnitten abzulegen ist:
- Erster Abschnitt: nach mindestens zwei Jahren des Studiums der Pharmazie
- Zweiter Abschnitt: nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und einem Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren
- Dritter Abschnitt: nach Bestehen des Zweiten Abschnitts und nach Ableisten der sich anschließenden praktischen Ausbildung
Studieninhalt
Die Universitätsausbildung soll den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und der Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zur verantwortlichen Ausübung des Apothekerberufs befähigt werden.
Das Studium umfasst eine Ausbildung zu den unten angeführten Stoffgebieten und einem Wahlpflichtfach, die in Form von Vorlesungen, Seminaren und praktischen Lehrveranstaltungen vermittelt werden.
Der erste Ausbildungsabschnitt (1. - 4. Semester)
Stoffgebiet A: Allgemeine Chemie der Arznei-, Hilfs- und Schadstoffe
- Chemie der Pharmazeuten
- Stereochemie
- Chemische Nomenklatur
- Allgemeine und analytische Chemie der anorganischen Arznei-, Hilfs- und Schadstoffe
- Chemie einschließlich der Analytik der organischen Arznei-, Hilfs- und Schadstoffe
- Toxikologie der Hilfs- und Schadstoffe
Stoffgebiet B: Pharmazeutische Analytik
- Pharmazeutische/Medizinische Chemie
- Quantitative Bestimmung von Arznei-, Hilfs- und Schadstoffen
- Instrumentelle Analytik
Stoffgebiet C: Wissenschaftliche Grundlagen, Mathematik und Arzneiformenlehre
- Physik für Pharmazeuten und physikalische Übungen
- Grundlagen der Physikalischen Chemie
- Physikalische Übungen für Pharmazeuten
- Physikalisch-chemische Übungen für Pharmazeuten
- Mathematische und statistische Methoden für Pharmazeuten
- Arzneiformenlehre
- Pharmazeutische und medizinische Terminologie
- Geschichte der Naturwissenschaften unter besonderer Berücksichtigung der Pharmazie
Stoffgebiet D: Grundlagen der Biologie und Humanbiologie
- Allgemeine Biologie für Pharmazeuten und Grundlagen der Biochemie
- Systematische Einteilung und Physiologie der pathogenen und arzneistoffproduzierenden Organismen
- Pharmazeutische Biologie I und II (Untersuchungen arzneistoffproduzierender Organismen und pflanzlicher Drogen)
- Arzneipflanzen-Exkursionen, Bestimmungsübungen
- Mikrobiologie
- Zytologische und histologische Grundlagen der Biologie
- Grundlagen der Anatomie und Physiologie
- Grundlagen der Ernährungslehre
Der zweite Ausbildungsabschnitt (5. - 8. Semester)
Stoffgebiet E: Biochemie und Pathobiochemie
- Biochemie und Molekularbiologie
- Grundlagen der Klinischen Chemie und der Pathobiochemie
- Biochemische Untersuchungsmethoden einschließlich Klinischer Chemie
- Pathophysiologie/ Pathobiochemie
Stoffgebiet F: Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie
- Pharmazeutische Technologie einschließlich Medizinprodukten
- Qualitätssicherung bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln
- Biopharmazie einschließlich arzneiformenbezogener Pharmakokinetik
Stoffgebiet G: Biogene Arzneistoffe
- Pharmazeutische Biologie: Arzneipflanzen, biogene Arzneistoffe, Biotechnologie
- Biogene Arzneimittel (Phytopharmaka, Antibiotika, gentechnisch hergestellte Arzneimittel)
- Pharmazeutische Biologie III (Biologische und phytochemische Untersuchungen)
- Immunologie, Impfstoffe und Sera
Stoffgebiet H: Medizinische Chemie und Arzneistoffanalytik
- Pharmazeutische/ Medizinische Chemie
- Arzneimittelanalytik (Drug Monitoring, toxikologische und umweltrelevante Untersuchungen)
- Arzneistoffanalytik unter besonderer Berücksichtigung der Arzneibücher (Qualitätskontrolle und -sicherung bei Arzneistoffen) und der entsprechenden Normen für Medizinprodukte
Stoffgebiet I: Pharmakologie und Klinische Pharmazie
- Pharmakologie und Toxikologie
- Klinische Pharmazie und Pharmakotherapie
- Krankheitslehre
- Pharmakoepidemiologie und Pharmakoökonomie
- spezielle Rechtsgebiete für Apotheker
Stoffgebiet K: Wahlpflichtfach
- Pharmazeutische Chemie
- Pharmazeutische Biologie und Pharmakologie
-
Pharmazeutische Technologie (Spezielle Themen der Pharmazeutischen Technologie und Biopharmazie)
Der dritte Ausbildungsabschnitt: Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung (nicht mehr Teil des Studiums) findet nach dem Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung statt. Sie gliedert sich in eine Ausbildung von
- sechs Monaten in einer öffentlichen Apotheke und
- sechs Monaten, die wahlweise in einer öffentlichen Apotheke oder einer anderen pharmazeutischen Einrichtung (Krankenhaus, Industrie usw.) abzuleisten sind sowie praktikumbegleitenden Lehrveranstaltungen.
Der Dritte Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung bildet den Abschluss der praktischen Ausbildung. Nach erfolgreicher Absolvierung kann die Approbation beantragt werden.
Abschluss
Staatsexamen (ergänzend Diplom)
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).
Qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung können die Studienberechtigung für dieses Studium nach Bewährung im Probestudium erlangen.
Bewerbung/Einschreibung
Der Studiengang Pharmazie ist bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Bewerbung für das erste Fachsemester erfolgt zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung Hochschulstart (www.hochschulstart.de), sofern Sie
- eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB) besitzen oder
- eine ausländische HZB besitzen und Staatsangehörige*r eines EU-Mitgliedsstaats oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen sind oder
- als Hochschulzugangsberechtigung das Europäische Abitur besitzen.
Bewerbungsfristen zum Wintersemester
15.7., wenn Sie Ihr Abiturzeugnis nach dem 15.1. des Bewerbungsjahres erhalten haben („Neuabiturienten“)
31.5., wenn Sie Ihr Abiturzeugnis vor dem 16.1. des Bewerbungsjahres erhalten haben („Altabiturienten“)
Bewerber*innen, die nicht zur oben genannten Gruppe gehören, bewerben sich bitte bis zum 15.7. über www.uni-assist.de.
Bewerber*innen zum höheren Fachsemester (Studienfortsetzer/Hochschulwechsler und Quereinsteiger) bewerben sich sich direkt über die Universität bis zum 15.7. zum Wintersemester bzw. bis zum 15.1. zum Sommersemester. (>Themenseite)
Auswahlverfahren/Auswahlkriterien
Die Vergabe der Studienplätze für das 1. Fachsemester erfolgt – nach Abzug von Studienplätzen in sogenannten Vorabquoten – bundesweit wie folgt:
- zu 30 % nach der Abiturdurchschnittsnote (Abiturbestenquote),
- zu 10 % nach der zusätzlichen Eignungsquote und
- zu 60 % im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschule (AdH).
Die Vergabe der Studienplätze in der Zusätzlichen Eignungsquote und in der Quote des AdH an der MLU
1. Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
Die Vergabe der Studienplätze in der Zusätzlichen Eignungsquote erfolgt folgendermaßen:
- max. 70 Rangpunkte werden für den Pharmazie-Studieneignungstest PhaST vergeben und
- 30 Rangpunkte für eine oder mehrere abgeschlossene Berufsausbildungen.
2. Quote Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Die Rangfolge der Bewerber ergibt sich durch die Abiturdurchschnittsnote, das Ergebnis des Pharmazie-Studieneignungstests PhaST sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (siehe unten stehende Liste).. Dabei werden für die Abiturdurchschnittsnote (Hochschulzugangsberechtigung) maximal 50 Rangpunkte, für den Phast maximal 40 Rangpunkte sowie für eine oder mehrere abgeschlossene Berufsausbildungen 10 Rangpunkte vergeben.
Hinweise zu den Auswahlkriterien:
Pharmazie-Studieneignungstest PhaST
Durch die Teilnahme am Studieneignungstest Phast kann man seine Zulassungschance verbessern. Der freiwillige Test dient der Feststellung, ob die Bewerberin oder der Bewerber für ein Studium der Pharmazie geeignet ist.
Informationen zum Test und den Teilnahmebedingungen sind erhältlich unter https://itb-academic-tests.org/teilnehmer/full-service-tests/phast/.
Abgeschlossene Berufsausbildung
Folgende abgeschlossene Berufsausbildungen werden berücksichtigt:
- Biologielaborant/in
- Biologisch-technische/r Assistent/in
- Chemielaborant/in
- Chemikant/in
- Chemisch-technische/r Assistent/in
- Diätassistent/in
- Medizinisch-technische/r Assistent/in – Funktionsdiagnostik
- Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTA)
- Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
- Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
- Medizinlaborant/in
- Pharmakant/in
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
- Physikalisch-technische/r Assistent/in
- Physiklaborant/in
- Technische/r Assistent/in – Chemische und biologische Laboratorien
Informieren Sie sich über aktuelle Festlegungen zur Bewerbung und zum Auswahlverfahren bitte jeweils ab April des Jahres an dieser Stelle und unter www.hochschulstart.de.
Rechtsgrundlagen:
Fachstudienberatung
Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung.
Anne Tamaschke
Institut für Pharmazie
Kurt-Mothes-Straße 3
Raum: 320.1
06120
Halle (Saale)
Telefon: 0345 55-25004 E-Mail: studienabteilung@pharmazie.uni-halle.de
Sprechzeiten
Montag: 8–11 Uhr
Dienstag: 9–11 Uhr und 13–15 Uhr
Mittwoch: 8–11 Uhr
Donnerstag: 9–11 Uhr und 13–15 Uhr
Zuständigkeit: Pharmazie
Prof. Dr. habil. Andreas Hilgeroth
Institut für Pharmazie
Wolfgang-Langenbeck-Straße 4
Raum: 393
06120
Halle (Saale)
Telefon: 0345 55-25168 E-Mail: andreas.hilgeroth@pharmazie.uni-halle.de