Erziehungswissenschaft (Master-Studiengang)
Allgemeine Informationen
Studienabschluss | Master of Arts (M.A.) |
---|---|
Charakteristik | Master-Studiengang |
Umfang | 120 LP |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Studienbeginn | nur Wintersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Studiengebühren | keine |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
Studieren ohne Hochschulreife | nein |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
Fakultät |
Philosophische Fakultät III – Erziehungswissenschaften |
Institut |
Institut für Pädagogik |
Akkreditierung | akkreditiert |
Inhalt dieser Seite
Charakteristik und Ziele
Anknüpfend an die bisherigen erziehungswissenschaftlichen Kenntnisse der Studierenden ermöglicht der Master-Studiengang Erziehungswissenschaft 120 LP den Erwerb von grundlegenden sowie spezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten. Sie beziehen sich auf die Bereiche der erziehungswissenschaftlichen Theoriebildung, der damit verbundenen sozialwissenschaftlichen Forschung und der pädagogischen Praxis. Die im Studiengang erwerbbare Kompetenz, Muster der Rationalität in verschiedenen Feldern des Bildungs- und Sozialbereichs praxissensibel reflektieren und analysieren zu können, macht vielerlei möglich: seien es Tätigkeiten oder Leitungsaufgaben in Institutionen des Bildungs- und Sozialwesens oder sei es die Entwicklung und Durchführung erziehungswissenschaftlicher Forschungsprozesse.
Dafür hält der Studiengang – neben einer intensiven Einarbeitung in grundlegende Aspekte von Erziehungswissenschaft und (sozial-)pädagogischer Professionalität sowie einer Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in qualitativen und quantitativen erziehungswissenschaftlichen Forschungsmethoden – drei Schwerpunktbereiche bereit, aus dem ein Schwerpunkt gewählt wird:
(1) Erziehungswissenschaftliche Theoriebildung (30 LP)
In dieser Modulgruppe geht es darum, theoretisches und empirisches Wissen argumentativ aufeinander zu beziehen, erziehungswissenschaftliche Fragestellungen aus dem historischen, sozialen und kulturellen Vergleich heraus zu entwickeln, die Reichweite kritischer Argumentationen zu beurteilen sowie die substanziellen und analytischen Gehalte unterschiedlicher pädagogischer Konzepte, Theorien und Argumentationsbögeneinander zuzuordnen.
(2) Bildungs- und Sozialforschung (35 LP)
In dieser Modulgruppe geht es um die Forschungszugänge, -methoden und -ergebnisse im Feld der Bildungs- und Sozialforschung. In diesem werden sowohl die institutionellen und außerinstitutionellen Bedingungen von Bildungs- und Sozialisationsprozessen als auch die Lebenslagen von (Klein-)Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen untersucht. Dabei werden die Ansätze und Erkenntnisse der an der Bildungs- und Sozialforschung beteiligten Disziplinen (Erziehungswissenschaft, Bildungssoziologie und Pädagogische Psychologie) ebenso berücksichtigt wie historische und internationale Vergleichshorizonte.
(3) Organisationsformen und strukturelle Bedingungen (sozial-)pädagogischen Handelns (35 LP)
Im Fokus dieser Modulgruppe stehen die Organisationsweisen und institutionellen Bedingungen pädagogischen Handelns. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei auf die Organisationstheorie und -forschung, die Untersuchung der Wechselbeziehungen zwischen Organisation und Profession sowie die Projekt- und Organisationsentwicklung im Sozial- und Bildungsbereich gerichtet. Auf dieser Grundlage wiederum wird der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten in der Leitung und Planung sowie im Management von Organisationen und Projekten sowie der Umsetzung professionellen Handelns in organisationalen Kontexten einschlägiger pädagogischer Handlungsfelder vorbereitet.
Berufsperspektiven
Ziel des Studiengangs ist es einerseits, die Absolventinnen und Absolventen auf praktische Entwicklungsaufgaben und Leitungsfunktionen in verschiedenen pädagogischen Handlungsfeldern vorzubereiten (z.B. in Vereinen und Verbänden, Verwaltungen und Ministerien, Diensten und Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, der Sozialen Arbeit, der Erwachsenenbildung, der Behindertenhilfe und Rehabilitation sowie in Betrieben und Unternehmen). Andererseits zielt der Studiengang auf den Einsatz der Qualifikation in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, sei es in Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Der Studiengang ermöglicht damit – je nach individueller Profilbildung – sowohl einen reflexiven Bezug auf das planerische und organisatorische Handeln in verschiedenen pädagogischen Institutionen als auch eine inhaltlich und methodisch breite Forschungsorientierung.
Akkreditierung
Der Master-Studiengang Erziehungswissenschaft 120 LP ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats.
Studieninhalt
Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Pflichtmodule (60 LP) | ||
Theoretische und methodologische Grundlagen der Erziehungswissenschaft | 10 | 1. |
Theoretische und methodologische Grundlagen Pädagogischer Profession | 10 | 1. |
Qualitative erziehungswissenschaftliche Forschungsmethoden | 10 | 1.-2. |
Quantatative erziehungswissenschaftliche Forschungsmethoden | 10 | 1.-2. |
Masterarbeit | 20 | 4. |
Wahlbereich (60 LP) | ||
Schwerpunkt (ein Bereich C,D oder E ist zu wählen) | 30-35 | 2.-4. |
Ergänzende Wahlmodule aus den nicht gewählten Schwerpunkten | 25-30 | 2.-4. |
Schwerpunkte
Erziehungswissenschaftliche Theoriebildung |
C1: Forschungsfragen der Erziehungs- und Bildungstheorie (10 LP) |
Bildungs- und Sozialforschung |
D1: Bildungsforschung des Kindes- und Jugendalters (10 LP) |
Organisationsformen und strukturelle Bedingungen (sozial-)pädagogischen Handelns |
E1: Bedingungen und Strukturen sozialpädagogischen Handelns (10 LP) |
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis
-
eines Abschlusses in Erziehungswissenschaft (mit mindestens 90 LP),
- eines anderen fachlich einschlägigen Bachelor-Studienangebots (mit mindestens 90 LP) oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung
mit einer Abschlussnote von 2,5 oder besser.
Darüber hinaus müssen fundierte Kenntnisse in qualitativen oder quantitativen Forschungsmethoden im geistes- oder sozialwissenschaftlichen Bereich im Umfang von mindestens 5 LP (modularisierte Studiengänge) bzw. mindestens 6 SWS (nicht-modularisierte Studiengänge) nachgewiesen werden.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Bewerbung/Einschreibung
Der Master-Studiengang Erziehungswissenschaft 120 LP
ist zurzeit zulassungsbeschränkt (Uni-NC).
- Mit einem deutschen Hochschulabschluss bewerben Sie sich bitte über www.uni-halle.de/bewerben. Wegen der Corona-Pandemie wurde der sonst übliche Bewerbungsschluss (15. Juli) auf den 20.8.2020 verschoben.
- Mit einem ausländischen Hochschulabschluss bewerben Sie sich bitte über www.uni-assist.de. Wegen der Corona-Pandemie wurde der sonst übliche Bewerbungsschluss (Ende April) auf den 15.7.2020 verschoben.
Ob ein Studienangebot zulassungsbeschränkt (Uni-NC) oder zulassungsfrei (ohne NC) ist, entscheidet die Uni Halle zu jedem Wintersemester neu. Jeweils ab Mai des Jahres wird die aktuelle Festlegung für das kommende Wintersemester an dieser Stelle (siehe auch Allgemeine Informationen) veröffentlicht.
Unterlagen für die Bewerbung
Bewerber*innen mit deutschem Hochschulabschluss senden bitte nach der Online-Bewerbung - neben dem Zulassungsantrag - folgende Unterlagen an das Immatrikulationsamt:
- eine beglaubigte Abschrift des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, ggf. eine Darstellung der erbrachten Studienleistung (Transcript of Records) bzw. entsprechende Studiennachweise zum Nachweis der fachlichen Einschlägigkeit des vorherigen Studiums
- ggf. Nachweise über fachlich einschlägige Berufs- und/ oder Forschungstätigkeiten,
- ein ergänzendes Formular, das Sie auf dieser Website finden.
Bewerber*innen, die das Zeugnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses erst nach der Bewerbungsfrist vorlegen können, reichen mit den Bewerbungsunterlagen eine Fächer- und Notenübersicht über mindestens 2/3 der zu erbringenden Gesamtleistungen ihres Studiums ein. Das Zeugnis muss bis spätestens 31.1. des Folgejahres [coronabedingte Abweichung im laufenden Bewerbungsjahr: 31.3.2021] nachgereicht werden.
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Fachstudienberatung
Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung.
Dr. Holger Backhaus-Maul
Institut für Pädagogik
Franckeplatz 1
Haus 6
Raum: 26
06110
Halle (Saale)
Telefon: 0345 55-23821 E-Mail: holger.backhaus-maul@paedagogik.uni-halle.de