Rechtswissenschaft Staatsexamen, nichtmodularisiert
Allgemeine Informationen
Abschluss | Erstes juristisches Examen |
---|---|
Umfang | keine LP |
Regelstudienzeit | 10 Semester |
Studienbeginn | nur Wintersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei (ohne NC) |
Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | nein |
Fakultät |
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
Institut |
Juristischer Bereich |
Charakteristik und Ziele
Einen „klassischen“ juristischen Beruf zu ergreifen, erfordert, wie es im Deutschen Richtergesetz heißt, die „Befähigung zum Richteramt“. Auf dem Weg zum sogenannten „Volljuristen“ oder zur „Volljuristin“ müssen das Jurastudium und im Anschluss der juristische Vorbereitungsdienst, das Referendariat, erfolgreich absolviert werden.
Das universitäre Jurastudium bereitet auf die Erste Juristische Prüfung, bestehend aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung, vor. Es widmet sich im Pflichtfachstudium vor allem den drei Säulen des Rechts – dem Zivilrecht, dem Öffentlichen Recht und dem Strafrecht. Eine erste Vertiefung/Spezialisierung ist im Schwerpunktbereichsstudium möglich.
Die Einführung eines Bachelorabschlusses im Rahmen des Staatsexamensstudiengangs ist geplant.
Darum Halle!
Warum in Halle studieren? – Zahlen & Fakten
- Spitzengruppe im CHE-Hochschulranking
- Einführungswoche für Erstsemester
- Betreuung der Erstsemester in kleinen Gruppen durch Professor*innen und Studierende höherer Semester
- Vorlesungsbegleitende Kolloquien im Grundstudium
- Ganzjähriges Examensrepetitorium mit Klausurenkurs
- Universitätsverbund Halle-Jena-Leipzig
- Moderne Präsenzbibliothek am Universitätsplatz:
- Bestand: ca. 257.000 Medieneinheiten
-
täglich bis 24 Uhr geöffnet
- Gutes Betreuungsverhältnis (Professor : Student): 1:105
- Anzahl der Jurastudierenden: ca. 2.000
- Anzahl der Professuren: 17 (+ 2 Juniorprofessuren)
- Familiengerechte Hochschule – Hilfe und Unterstützung für Studierende mit Kind
- Sämtliche Lehrveranstaltungen finden in den Gebäuden rund um den Universitätsplatz statt.
- Englischsprachige Vorlesungen
- Auslandsstudium: 40 Partneruniversitäten im ERASMUS-Programm und Aufenthalt in Chongqing (China)
- Moot Courts (simulierte Gerichtsverhandlungen)
Weitere Studienangebote des Juristischen Bereichs
- Wirtschaftsrecht (LL.M.oec.), Master-Studiengang (60 LP)
- Medizin-Ethik-Recht (M.mel.), Master-Studiengang (60 LP)
- Medizin-Ethik-Recht (M.mel.), Master-Studiengang (120 LP)
- Aufbaustudiengang Rechtswissenschaft für Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Universitätsstudiums im Ausland (LL.M.), Master-Studiengang
Struktur des Studiums
Das Studium unterteilt sich in ein Grund- und ein Hauptstudium sowie das Studium der Schwerpunktbereiche in der Vertiefungs- und Prüfungsphase.
Studieninhalt
Das Grundstudium
Studienziel: Zwischenprüfung
Zeitraum: 1. bis 3./4. Semester
Lern- und Lehrform: Vorlesungen, Kolloquien (Arbeitsgemeinschaften), Fallpraktische Übungen, Praktika
Inhalte: Einführungsvorlesungen in allen drei großen Rechtsgebieten (Strafrecht, Öffentliches Recht, Zivilrecht) und Grundlagenfächer
Zwischenprüfung: 7 vorlesungsbegleitende Semesterabschlussklausuren (je zwei in den drei Rechtsgebieten sowie eine in einem Grundlagenfach)
Vorlesungsfreie Zeit: Hausarbeiten und Praktika
Sonstiges: Schlüsselqualifikationen wie z.B. Rhetorik, Vertragsgestaltung oder Mediation sowie die fachspezifische Fremdsprachenausbildung
Das Hauptstudium
Studienziel: Erwerb der für die Abschlussprüfungen erforderlichen Rechtskenntnisse und der für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Leistungsnachweise
Zeitraum: 4. bis 5./6. Semester
Lern- und Lehrformen: Vorlesungen, Übung für Fortgeschrittene, Praktika, ggf. wissenschaftliches Seminar
Inhalte: Vertiefung aller drei Rechtsgebiete, ggf. Schwerpunktstudium
Prüfungsleistungen: Hausarbeiten, Klausuren, ggf. wissenschaftliches Seminar
Vorlesungsfreie Zeit: Hausarbeiten und Praktika
Sonstiges: Schlüsselqualifikationen wie z.B. Rhetorik, Vertragsgestaltung oder Mediation sowie die fachspezifische Fremdsprachenausbildung; ggf. Auslandsstudium
Spezialisierung – Schwerpunktbereich
Studienziel: Erwerb der für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erforderlichen Rechtskenntnisse und Leistungsnachweise
Zeitraum: zwei Semester mit anschließender Prüfung
Lern- und Lehrformen: Vorlesungen, Kolloquien, Seminare
Inhalte: berufsbezogene, wissenschaftliche Ergänzung und Vertiefung des Pflichtfachstudiums; abhängig vom gewählten Schwerpunkt- und Wahlbereich
Prüfungsleistungen: vorbereitendes Seminar (Seminararbeit und Vortrag); Schwerpunktbereichsprüfung
Schwerpunktbereiche: Insolvenz- und Restrukturierungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Transnationale Rechtsverfolgung, Familien- und
Erbrecht, Sozial- und Verbraucherrecht, Arbeits- und Unternehmensrecht, Wettbewerbsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Spezielle Kriminologie, Wirtschaftsstrafrecht, Praxis
der Strafverteidigung, Medizinstrafrecht, Umwelt- und Planungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Staat, Kirche, Kultur, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht, Migrationsrecht, Recht des geistigen Eigentums
Abschluss
Erste Juristische Prüfung
Das Jurastudium wird mit der Ersten Juristischen Prüfung beendet. Sie besteht aus zwei Prüfungsteilen: dem staatlichen und dem universitären Teil.
- Staatliche Pflichtfachprüfung (70% der Gesamtnote)
- Jeweils 2 Klausuren im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht
- Mündliche Prüfung
- Universitäre Prüfung (30% der Gesamtnote)
- Wissenschaftliche Prüfungsarbeit
- Mündliche Prüfung
Prüfungsvorbereitung: einjähriges (kostenloses) Ganzjahresrepetitorium mit begleitendem Klausurenkurs und Simulation der mündlichen Pflichtfachprüfung
Zeitraum: Meldung zur Prüfung jeweils ab dem 5. Fachsemester (Ende der Vorlesungszeit) möglich
Freiversuch: bei frühzeitiger Meldung zum staatlichen Pflichtteil möglich
Im Anschluss
Nach erfolgreichem Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung folgt der zweijährige juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit Abschluss der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (Volljurist).
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB; in der Regel Abitur).
Für qualifizierte Berufstätige ohne HZB gibt es als alternativen Zugang das sogenannte Probestudium.
Bewerbung/Einschreibung
Der Studiengang Rechtswissenschaft (Juristisches Examen) ist zurzeit zulassungsfrei (ohne NC). Bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ist Ihnen der Studienplatz sicher.
Mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung schreiben Sie sich bitte bis 30. September über www.uni-halle.de/bewerben ein.
Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Antrag auf Einschreibung, der bei der Universität eingereicht werden muss – zusammen mit einer Kopie der Hochschulzugangsberechtigung und weiteren im Portal benannten Unterlagen.
- Wenn Ihre Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Juli über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf
- Sie beabsichtigen einen Hochschul-/Studiengangwechsel mit Start in einem höheren Fachsemester? > Informationen, Fristen, Ablauf
Weiterführende Studiengänge
-
Medizin - Ethik - Recht
Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel.), Studiengang 60 LP, zulassungsbeschränkt (Uni-NC) -
Medizin - Ethik - Recht
Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel.), Studiengang 120 LP, zulassungsbeschränkt (Uni-NC) -
Wirtschaftsrecht / Business Law and Economic Law
LL.M. oec., Studiengang 60 LP, zulassungsbeschränkt (Uni-NC)
Fachstudienberatung
Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung.
Ass. jur. Julia Reimers
Juristischer Bereich
Universitätsplatz 10a
06108
Halle (Saale)
Telefon: 0345 55-23101 E-Mail: studienberatung@jura.uni-halle.de
Sprechzeiten
Montag: 9:30–12 Uhr und 13–15 Uhr
Dienstag: 9:30–12 Uhr und 13–15 Uhr
Donnerstag: 9:30–12 Uhr und 13–15 Uhr
Vor-Ort-Termine sind wieder möglich. (Bitte beachten Sie ggf. aktuelle Hinweise des Prüfungsamts.)