Lehramt an Sekundarschulen modularisiert

Allgemeine Informationen

Abschluss Erstes Staatsexamen Lehramt an Sekundarschulen
Umfang 240 LP
Regelstudienzeit 8 Semester
Studienbeginn nur Wintersemester
Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Zulassungsbeschränkung abhängig von der Fächerwahl (siehe Bewerbung/Einschreibung)
Studieren ohne Hochschulreife ja (Details)
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen ja (Details)
Fakultät Zentrum für Lehrer*innenbildung
Alle Studienangebote

Charakteristik und Ziele

Die Ausbildung zur Lehrkraft an Sekundarschulen erfolgt in zwei Phasen: Auf (1) das universitäre Studium folgt (2) der Vorbereitungsdienst, der auch als Referendariat bekannt ist.

Das Lehramtsstudium an der Universität Halle ist komplett modularisiert und mündet in die Erste Staatsprüfung. Als Abschluss erworben wird das Erste Staatsexamen für ein Lehramt an Sekundarschulen. Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung.

Aus folgendem Kanon müssen zwei Unterrichtsfächer gewählt werden:

Ergänzungsfächer mit kleinerem Studienanteil sind:
Deutsch als Zweitsprache  (ab 4. Semester) • Astronomie (nur bei Wahl von Mathematik, Physik oder Geographie) • Medienbildung (Zuwahl erst im späteren Studienverlauf möglich)

Wer sich breiter aufstellen möchte, kann auch ein weiteres vollwertiges Fach zusätzlich studieren (= Erweiterungsfach). Dieser Schritt sollte gut bedacht sein. Informatik (75 LP) ist nur als Erweiterungsfach studierbar.

Fächerwahl und Kombinationsausschlüsse

Fast alle Fächer können miteinander kombiniert werden. Es
gelten folgende Ausnahmen:

  • Kunst und Musik sind nicht miteinander kombinierbar.
  • Ausgeschlossen sind Kombinationen aus den Fächern Ethik, Evangelische Religion und Katholische Religion, auch wenn eines dieser Fächer als Erweiterungsfach studiert wird.
  • Wird Russisch gewählt, muss das andere Fach entweder Deutsch oder Mathematik oder Englisch sein.
  • Wird Sozialkunde gewählt, muss das andere Fach entweder Deutsch oder Mathematik oder Englisch sein.

Natürlich sollte Neigung das wesentliche Kriterium bei der individuellen Fächerwahl sein. Berücksichtigen Sie im eigenen Interesse aber auch die länderspezifischen Lehrerbedarfsprognosen.

Berufsperspektiven

Mit dem Ersten Staatsexamen (Abschluss des Studiums) kann man sich für die zweite Phase der Lehrerausbildung bewerben, für den Vorbereitungsdienst. Dieser kann grundsätzlich auch in anderen Bundesländern durchgeführt werden kann. Anfragen für die Bewerbung sind an das jeweilige Kultusministerium des aufnehmenden Landes zu richten.

Im Land Sachsen-Anhalt dauert der Vorbereitungsdienst derzeit 16 Monate.

Während des Vorbereitungsdienstes arbeitet man schon an einer Schule, hospitiert und unterrichtet unter Anleitung einer Mentorin oder eines Mentors. Dazu müssen begleitende Studienseminare belegt werden. Am Ende des Vorbereitungsdienstes legt man das Zweite Staatsexamen ab und kann sich damit um eine Anstellung als Lehrerin oder Lehrer im staatlichen Schuldienst bewerben.

Struktur des Studiums

Aufbau des Studiums

Bildungswissenschaften – 35 LP
(Pädagogik und Pädagogische Psychologie)
Fach I – ­80 LP (Musik oder Kunst: 110 LP)
(Fachwissenschaft und Fachdidaktik)
Fach II – 75 LP (Musik oder Kunst: 105 LP)
(Fachwissenschaft und Fachdidaktik)
Schulpraktika – 15 LP
Schlüsselqualifikationsmodul für Lehrer/innen: Kommunikation, Heterogenität und Inklusion (LSQ-Modul) – 5 LP
Außerunterrichtliches Pädagogisches Praktikum (AuPP) – 5 LP
Wissenschaftliche Hausarbeit­ – 15 LP
Abschlussprüfung­ – 10 LP

Modularisierung des Studiums

Die Lehramtsstudiengänge werden in Form von Modulen angeboten. Ein Modul besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Praktika etc.), die eine thematische Einheit bilden, zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt sind, klar definierte Anforderungen haben und nach Bestehen aller Modulprüfungen/ Modulteilprüfungen die Vergabe von Leistungspunkten (LP) vorsehen. Modulprüfungen finden studienbegleitend statt, bestimmte Module fließen mit einer Gewichtung von insgesamt 60% in die jeweilige Fachnote des Ersten Staatsexamens ein.

Leistungspunkte (LP)/ ECTS

ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) ist ein Leistungspunktsystem zur Anrechnung von Studienleistungen, um diese einheitlich zu bewerten.
Leistungspunkte geben den gesamten Lernaufwand der Studierenden wieder und umfassen somit den Zeitaufwand für die unmittelbare Präsenz in den Lehrveranstaltungen, für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes und den Prüfungsaufwand.
Für den Studiengang Lehramt an Sekundarschulen wurde eine Gesamtanzahl von 240 Leistungspunkten festgelegt, bei einer Kombinationen mit den Fächern Musik oder Kunst beträgt die Gesamtanzahl 270 Leistungspunkten.

Studieninhalt

Modulübersicht Lehramt an Sekundarschulen

Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Modulhandbücher für die gewählten Unterrichtsfächer sind in den Detailinformationen der jeweiligen Fächer verlinkt.

Bildungswissenschaften

Das bildungswissenschaftliche Studium dient dem Erwerb der erforderlichen fächerübergreifenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden für das Lehramt an Sekundarschulen.

Modulbezeichnung LP empf.
Sem.
Pädagogik (20 LP)    
Modul I: Einführung in die Grundlagen von Pädagogik und Unterricht (einschließlich Beobachtungspraktikum) 10 1.
Modul II: Schulische Sozialisation von Jugendlichen Jugendlichen aus heterogenen Lebenslagen 5 4./5.
Modul III: Schulgeschichte und Schulgestaltung 5 5./6.
Pädagogische Psychologie (15 LP)    
Modul I: Grundlagen der Pädagogischen Psychologie 5 2./3.
Modul II: Pädagogische Psychologie in Kompetenzbereichen 10 4./5.

Fachwissenschaft und Fachdidaktik der Unterrichtsfächer

Die Ausbildung erfolgt an den jeweiligen Fakultäten bzw. Instituten der Universität. Der Studienumfang beinhaltet üblicherweise für das 1. Fach 65 LP Fachwissenschaft und 15 LP Fachdidaktik (einschließlich der schulpraktischen Übungen), für das 2. Fach 60 LP Fachwissenschaft und 15 LP Fachdidaktik (einschließlich der schulpraktischen Übungen).

Nähere Informationen zum Inhalt des Fachstudiums erhalten Sie auf den Detailseiten der Unterrichtsfächer.

Schlüsselqualifikationsmodul für Lehrer/innen

Das LSQ-Modul „Kommunikation, Heterogenität und Inklusion“ befasst sich mit dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Entwicklung einer physiologischen Sprechstimme.
Das Zentrum für Lehrer*innenbildung bietet unabhängig davon ergänzende Stimmchecks an. Hier kann sich jede angehende Lehrkraft kostenlos eine individuelle Einschätzung und Beratung zur eigenen Stimme einholen. Der Stimmcheck ist allerdings nicht gleichbedeutend mit einem phoniatrischen Gutachten.

Weiterhin dient das LSQ-Modul der kritisch-reflexiven Auseinandersetzung mit aktuellen Forschungsdiskussionen zur Inklusion sowie zum Erwerb von Kompetenzen, Lern- und Leistungspotenzialen in heterogenen Gruppen. Ziel ist es, deren Nutzen zu reflektieren sowie theoretische und praktische Lösungsansätze abzuleiten.

Abschluss

Erstes Staatsexamen für ein Lehramt an Sekundarschulen

Die Staatsprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:

  • der wissenschaftlichen Hausarbeit
  • je einer schriftlichen Abschlussprüfung in beiden studierten Unterrichtsfächern im zeitlichen Umfang von jeweils 4 Stunden
  • je einer mündlichen Abschlussprüfung in den Fächern Pädagogik und Psychologie mit einer Dauer von jeweils 30 Minuten

Praktika

Schulpraktika gliedern sich in

  • ein zweiwöchiges Beobachtungspraktikum innerhalb des Moduls I: Einführung in die Grundlagen von Pädagogik im Rahmen der Bildungswissenschaften
  • schulpraktische Übungen in in den studierten Unterrichtsfächern im Rahmen der Fachdidaktik
  • zwei Schulpraktika von jeweils 4 Wochen Dauer in einem Studienumfang von 15 LP
  • ein Außerunterrichtliches Pädagogisches Praktikum (Studienumfang von 5 LP) mit dem Ziel der Steigerung der Reflexionskompetenz zum eigenen pädagogischen Handeln im Rahmen eines selbst gewählten außerunterrichtlichen pädagogischen Praxisfeldes mit Kindern oder Jugendlichen.

Auslandsaufenthalt

Im Lehramtsstudium die Welt erfahren: Mobilitätsfenster für internationale Studien- und Praxisaufenthalte ermöglichen es allen Lehramtsstudierenden, die für den Lehrer*innenberuf benötigten interkulturellen Kompetenzen zu entwickeln. Ganz unabhängig von den gewählten Studienfächern bieten sich ideale Voraussetzungen für Studien- und/oder Praxisaufenthalte im Ausland durch:

  • Beratung und Information von Anfang an
  • garantierte Förderung bei studienbezogenen Auslandsaufenthalten in Europa
  • gute Fördermöglichkeiten für Aufenthalte außerhalb Europas
  • kostenfreie sprachliche und interkulturelle Vorbereitung
  • digitale Betreuung und Begleitung im Ausland
  • Anrechnung der im Ausland erbrachten Studien-/Praxisleistungen
  • Nachbereitung und Zertifizierung nach der Rückkehr

Mehr Informationen: www.zlb.uni-halle.de/ausland

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB; in der Regel Abitur).

Für qualifizierte Berufstätige ohne HZB gibt es bei „Fachnähe“ den alternativen Einstieg über ein Probestudium.

Eine bestandene Eignungsprüfung braucht es in den Fächern Kunst (Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle), Musik oder Sport.

Für die Fächer Englisch und Französisch sind Spachnachweise erforderlich (siehe Detailseiten der Fächer).

Wichtig: Wer an Schulen arbeitet, muss gegen Masern geimpft sein. Das gilt bereits für Praktika während des Studiums.

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Da die Stimme von Lehrkräften stark belastet wird, empfehlen wir zusätzlich die Erstellung eines phoniatrischen Gutachtens. Dieses ist allerdings keine Voraussetzung für die Aufnahme des Lehramtsstudiums. Im Studium werden (nur für Studierende, nicht für Bewerber*innen) Stimmchecks angeboten.

Ebenfalls sehr zu empfehlen ist, im Vorfeld einen Dienst (FSJ; BFD) möglichst schulnah zu leisten. Dies ist nicht nur inhaltlich ein wegweisender Test für Studieninteressierte, sondern bringt auch einen Bonus im Auswahlverfahren – siehe unten.

Bewerbung/Einschreibung

Die Bewerbungsfristen für das Lehramt an Sekundarschulen hängen von den Zulassungsbeschränkungen der beiden gewählten Fächer ab.
NC-Beschränkungen werden jährlich im Frühjahr einer Neubewertung unterzogen – die jeweils aktuelle Festlegung finden Sie oben in der Liste der einzelnen Fächer (siehe auch: Themenseite NC).

  • Ist mindestens eines der gewählten Fächer zulassungsbeschränkt, bewerben Sie sich bitte bis 15. Juli  (Ausschlussfrist; gilt auch für den Eingang von Unterlagen) über www.uni-halle.de/bewerben.
  • Besteht Ihr Lehramtsstudium dagegen nur aus zulassungsfreien Fächern (ohne NC), schreiben Sie sich bitte bis 30. September ein.
  • Wenn Ihre Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich in jedem Fall bis 15. Juli über uni-assist bewerben.
    > Informationen & Ablauf
  • Sie beabsichtigen einen Hochschul-/Studiengangwechsel mit Start in einem höheren Fachsemester?
    > Informationen, Fristen, Ablauf

Hinweise

  1. Zwar müssen für eine vollständige Bewerbung zwei Unterrichtsfächer gewählt werden. Die Zulassung erfolgt jedoch für die einzelnen Fächer. Es kann also vorkommen, dass Sie nur für ein Unterrichtsfach zugelassen werden (= Teilzulassung). Lesen Sie hierzu die Bewerbungs-FAQ.
  2. Die Bewerbungsoptionen sind vergleichsweise komplex. Zögern Sie nicht, sich im Zweifel intensiv beraten zu lassen.

Schritt für Schritt zum Studienplatz

Über die folgenden Banner zeigen wir Ihnen anschaulich den Weg ins Lehramtsstudium an der Uni Halle. Einfach das passende Motiv anklicken – je nachdem, ob für beide, eines oder keines Ihrer Fächer aktuell eine Zulassungsbeschränkung (Uni-NC) gilt:

Auswahlverfahren/Auswahlkriterien

[Vorbemerkung: Dieses Kapitel ist nur relevant für Kombinationen mit mindestens einem NC-Fach.]

Die Vergabe der Studienplätze in NC-Fächern erfolgt – nach Abzug von Studienplätzen in sogenannten Vorabquoten – wie folgt:

30 Prozent der Studienplätze an die Bewerber*innen mit den besten Abiturdurchschnittsnoten (Abiturbestenquote),

10 Prozent nach der Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studienzeiten an deutschen Hochschulen (Wartezeitquote),

60 Prozent im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschule (AdH):

  • In dieser Quote entsteht das Ranking durch a) Abiturdurchschnittsnote und b) diesem freiwillig einzubringenden Auswahlkriterium:
    • Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in den Bereichen Soziales, Bildung, Sport oder Integration/Inklusion (Bescheinigung mit der Bewerbung einreichen, dass bis zum 31. Juli des Bewerbungsjahres mindestens 11 Monate geleistet werden/wurden) oder
    • abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieher*in, Heilpädagoge/Heilpädagogin, Heilerziehungspfleger*in, Sozialpädagogische Assistenz, Sozialassistent*in oder Logopäde/Logopädin (Berufsfachschule)
  • Dabei werden maximal 80 Punkte für die Abiturdurchschnittsnote vergeben (1,0 = 80 Punkte; 1,1 = 76 Punkte; 1,2 = 72 Punkte; ... ; 3,0 und schlechter = 0 Punkte). Wer das studiengangsbezogene Auswahlkriterium nachweist, erhält weitere 20 Punkte. In Summe können für das Ranking also 100 Punkte erreicht werden.

Rechtsgrundlage:
Verordnung über die Studienplatzvergabe in Sachsen-Anhalt (Studienplatzvergabeverordnung Sachsen-Anhalt)

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Stand vom: 18.03.2024