Lehramt an Förderschulen modularisiert
Allgemeine Informationen
| Abschluss | Erstes Staatsexamen Lehramt an Förderschulen |
|---|---|
| Umfang | 270 LP |
| Regelstudienzeit | 9 Semester |
| Studienbeginn | nur Wintersemester |
| Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
| Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
| Zulassungsbeschränkung | abhängig von der Fächerwahl (siehe Bewerbung/Einschreibung) |
| Studieren ohne Hochschulreife | ja (Details) |
| Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | nein |
| Fakultät |
Zentrum für Lehrer*innenbildung |
Charakteristik und Ziele
Lernen ist nicht leicht, und viele Kinder benötigen intensive Förderung und ganz besondere individuelle Unterstützung. Dafür sind ausgebildete Lehrkräfte erforderlich, die mit den speziellen Bedürfnissen ihrer Schüler*innen umgehen können.
Die Ausbildung zur Lehrkraft an Förderschulen erfolgt in zwei Phasen:
- ein komplett modularisiertes Studium, das mit einem Staatsexamen abschließt (Erste Staatsprüfung)
- der Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit der Zweiten Staatsprüfung
Für das Lehramt an Förderschulen wählen Sie eine der folgenden Kombinationen zweier rehapädagogischer Fachrichtungen:
- Geistige Entwicklung + Körperlich-motorische Entwicklung
- Geistige Entwicklung + Emotional-soziale Entwicklung
- Lernen + Sprache
- Lernen + Emotional-soziale Entwicklung
- Sprache + Körperlich-motorische Entwicklung
Außerdem wählen Sie entweder ein Sekundarschulfach oder zwei Grundschulfächer (siehe „Struktur des Studiums“).
Wichtig: Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die Gesamtstruktur des Lehramtsstudiums und die allgemeinen Inhalte. Für das Gesamtbild zu Ihrem Studium müssen Sie unbedingt auch die Links zu a) ihrer gewählten rehapädagogischen Fachrichtungskombination und b) ihres gewählten Sekundarschulfachs oder ihrer beiden gewählten Grundschulfächer beachten!
Berufsperspektiven
Mit dem Ersten Staatsexamen (Abschluss des Studiums) können Sie sich für die zweite Phase der Lehrer*innenausbildung bewerben, für den Vorbereitungsdienst. Dieser kann grundsätzlich auch in anderen Bundesländern durchgeführt werden kann. Anfragen für die Bewerbung sind an die im jeweiligen Bundesland zuständige Stelle zu richten.
Im Land Sachsen-Anhalt dauert der Vorbereitungsdienst derzeit 16 Monate.
Während des Vorbereitungsdienstes arbeiten Sie bereits an einer Schule, hospitieren und unterrichten unter Anleitung einer Mentorin oder eines Mentors. Dazu müssen begleitende Studienseminare belegt werden.
Am Ende des Vorbereitungsdienstes legen Sie das Zweite Staatsexamen ab und können sich damit um eine Anstellung als Lehrer*in im staatlichen Schuldienst bewerben.
Struktur des Studiums
Aufbau des Studiums
| Allgemeine Rehabilitations- und Integrationspädagogik – 20 LP |
| Rehabilitationspädagogische Psychologie – 15 LP |
|
Bildungswissenschaften (Pädagogik und Pädagogische Psychologie) – 30 LP |
| Rehapädagogische Fachrichtung I – 30 LP |
| Rehapädagogische Fachrichtung II – 30 LP |
| Übergreifende Fachrichtungsmodule – 20 LP |
|
zwei Grundschulfächer mit 45 und 35 LP (Fachwissenschaft und Fachdidaktik):
oder ein Sekundarschulfach mit 75 LP (Fachwissenschaft und Fachdidaktik):
|
| Förderdiagnostisches Praktikum – 5 LP |
| zwei rehabilitationspädagogische Schulpraktika – je 5 LP (= insg. 10 LP) |
| Schlüsselqualifikationsmodul Kommunikation und Digitalität – 5 LP |
| Nur bei Wahl von Lehramt an Förderschulen mit einem Sekundarschulfach zusätzlich zu belegen: Schlüsselqualifikationsmodul Bildung für nachhaltige Entwicklung – 5 LP |
| Wissenschaftliche Hausarbeit – 15 LP |
| Abschlussprüfung – 10 LP |
* Das Sekundarschulfach Kunst ist ein Studienfach an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle.
Ergänzungsfach Medienbildung:
Studierende des Lehramts an Förderschulen, die sich in beiden rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen und im Grundlagenstudium schon mindestens im zweiten Fachsemester befinden, können sich auch für das Ergänzungsfach Medienbildung mit 35 LP bewerben.
Ergänzungsfach Deutsch als Zweitsprache (DaZ):
Studierende des Lehramts an Förderschulen, die sich in beiden rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen, im Grundlagenstudium und im Sekundarschulfach bzw. in den beiden Grundschulfächern schon mindestens im dritten Fachsemester befinden, können sich auch für das Ergänzungsfach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) mit 35 LP bewerben.
Ergänzungsfach Astronomie:
Die Zuwahl ist erst nach dem zweiten Semester empfohlen und nur möglich für „Sekundarschule“. Hinzu kommt, dass das gewählte Sekundarschulfach entweder Mathematik, Physik oder Geographie sein muss.
Wahl von Fremdsprachen:
Wenn eine der beiden rehabilitationspädadogischen Fachrichtungen Geistige Entwicklung oder Sprache ist, wird die Wahl einer Fremdsprache als Sekundar- oder Grundschulfach nicht empfohlen.
Modularisiertes Studium und Leistungspunkte
Das Lehramtsstudium wird in Form von Modulen angeboten. Ein Modul besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen (z. B. Vorlesung, Seminar, Übung, Praxisphase, etc.) zu einem komplexen Thema. Modulprüfungen finden studienbegleitend statt, nach Bestehen erfolgt die Verbuchung der Leistungspunkte (LP).
Insgesamt sind für Lehramt an Förderschulen 270 LP zu erbringen, bei der Wahl der Sekundarschulfächer Kunst oder Musik 300 LP. Diese bilden die Arbeitszeit der Studierenden ab (= „workload“; also Präsenzzeiten an der Universität, Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung und Prüfungsaufwand). 1 LP entspricht hierbei 30 Zeitstunden Aufwand. Das System ist ein europaweit einheitlicher Bewertungsmaßstab zur vergleichbaren Anrechnung von Studienleistungen (ECTS).
Studieninhalt
Modulübersicht Lehramt an Förderschulen
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Modulhandbücher für die gewählten rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen sowie Unterrichtsfächer sind in den Detailinformationen der jeweiligen Fachrichtungen bzw. Fächer verlinkt.
Grundlagenstudium (75-80 LP)
Im Grundlagenstudium erwerben die Studierenden vor allem grundlegende theoretische und reflexive Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten, Einstellungen und Verhaltensweisen sowie die für den Lehrer*innenberuf relevanten Kenntnisse über bedeutsame Begriffe, Strukturen, Verfahren und Zusammenhänge im Bereich der Pädagogik, der Psychologie und des lehramtsspezifischen Schlüsselqualifikationsmoduls. Darüber hinaus sammeln sie unterrichtspraktische Erfahrungen durch verschiedene Formen von Praktika, die gewährleisten, dass Erziehungs- und Unterrichtspraxis erfahren und in den begleitenden Seminaren wissenschaftlich reflektiert werden kann.
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
|
Allgemeine Rehabilitations- und Integrationspädagogik/Pädagogik (35 LP) |
||
|
Einführung in die Allgemeine Inklusionspädagogik |
10 | 1.u.2. |
|
Erziehungs-, sozial- und kulturwissenschaftliche Perspektiven auf Prozesse der Teilhabe und Ausgrenzung |
5 | 5. |
|
Inklusionspädagogische Handlungsfelder und Konzepte |
5 | 6. |
| Analyse von Lehrer*innenhandeln und Unterricht | 10 | 1.u.2. |
| Struktur und Entwicklung von Schule und Unterricht | 5 | 5.u.6. |
| Rehabilitationspädagogische Psychologie/Psychologie (30 LP) | ||
|
Diagnosegeleitete Förderplanung |
10 | 3.u.4. |
|
Psychologische Grundlagen der Entstehung und Bewältigung von Behinderung |
5 | 4. |
|
Grundlagen der Pädagogischen Psychologie |
5 | 2.u.3. |
| Pädagogische Psychologie in Kompetenzbereichen | 10 | 4.u.5. |
|
Lehramtsspezifische Schlüsselqualifikationsmodule (5-10 LP) |
||
|
Kommunikation und Digitalität (LSQ) |
5 | 2. |
|
Bildung für nachhaltige Entwicklung (LSQ) - nur bei Lehramt an Förderschulen mit Sekundarschulfach zu belegen |
5 | 3. |
| Praxisphasen | ||
|
Förderdiagnostisches Praktikum |
5 | 5. |
Zwei rehapädagogische Fachrichtungen einschließlich rehabilitationspädagischer Schulpraktika (2x35 LP)
Die Ausbildung der rehapädagogischen Fachrichtungen erfolgt am Institut für Rehabilitationspädagogik. Detailinformationen der Fachrichtungskombinationen:
- Geistige Entwicklung + Körperlich-motorische Entwicklung
- Geistige Entwicklung + Emotional-soziale Entwicklung
- Lernen + Sprache
- Lernen + Emotional-soziale Entwicklung
- Sprache + Körperlich-motorische Entwicklung
Übergreifende Fachrichtungsmodule (20 LP)
| Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
|---|---|---|
|
Grundlagen der Didaktik in ausgewählten Lernbereichen |
5 | 2. |
|
Sprache und Kommunikation im rehabilitationspädago-gischen Kontext |
5 | 3. |
|
Erkundungen in rehabilitationspädagogischen Handlungsfeldern (außerunterrichtliches pädagogisches Praktikum/ Sozialpraktikum) |
5 | 3.u.4. |
|
Beratung und Kooperation in förderpädagogischen Handlungsfeldern |
5 | 6. |
Ein Sekundarschulfach (75 LP) oder zwei Grundschulfächer (45+35 LP)
Die Ausbildung der Sekundarschulfächer erfolgt an den jeweiligen Fachinstituten, für die Grundschulfächer am Institut für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik und/oder an den jeweiligen Fachinstituten.
Detailinformationen: siehe Website der einzelnen Unterrichtsfächer (siehe oben).
Abschluss
Erstes Staatsexamen für ein Lehramt an Förderschulen
Die Staatsprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
- der wissenschaftlichen Hausarbeit
- je einer schriftlichen Abschlussprüfung in einer rehabilitationspädagogischen Fachrichtung und in einem der studierten Unterrichtsfächer
- einer mündlichen Abschlussprüfung im Fach Allgemeine Rehabilitations- und Integrationspädagogik/Pädagogik oder im Fach Rehabilitationspädagogische Psychologie/Psychologie
Praktika
Schulpraktika gliedern sich in
- ein zweiwöchiges Beobachtungspraktikum innerhalb des Moduls I: Einführung in die Grundlagen von Pädagogik
- schulpraktische Übungen in den rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen und dem Unterrichtsfach der Sekundarschule im Rahmen der Fachdidaktik
- zwei rehabilitationspädagogische Schulpraktika von insgesamt mindestens 8 Wochen Dauer mit einem Studienumfang von 10 LP
- ein förderdiagnostisches Praktikum mit einem Umfang von 5 LP
Auslandsaufenthalt
Im Lehramtsstudium die Welt erfahren: Mobilitätsfenster für internationale Studien- und Praxisaufenthalte ermöglichen es allen Lehramtsstudierenden, die für den Lehrer*innenberuf benötigten interkulturellen Kompetenzen zu entwickeln. Ganz unabhängig von den gewählten Studienfächern bieten sich ideale Voraussetzungen für Studien- und/oder Praxisaufenthalte im Ausland durch:
- Beratung und Information von Anfang an
- garantierte Förderung bei studienbezogenen Auslandsaufenthalten in Europa
- gute Fördermöglichkeiten für Aufenthalte außerhalb Europas
- kostenfreie sprachliche und interkulturelle Vorbereitung
- digitale Betreuung und Begleitung im Ausland
- Anrechnung der im Ausland erbrachten Studien-/Praxisleistungen
- Nachbereitung und Zertifizierung nach der Rückkehr
Mehr Informationen: www.zlb.uni-halle.de/ausland
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB; in der Regel Abitur). Qualifizierte Berufstätige ohne HZB können die Studienberechtigung für dieses Studium nach Bewährung im Probestudium erlangen.
Darüber hinaus ist ggf. der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung in den Sekundarschulfächern Kunst (Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle), Musik oder Sport bzw. in den Grundschulfächern Gestalten, Musik oder Sport zu erbringen.
Für die Sekundarschulfächer Englisch und Französisch bzw. das Grundschulfach Englisch sind Sprachnachweise erforderlich.
Da die Stimme von Lehrkräften stark belastet wird, empfehlen wir zusätzlich die Erstellung eines phoniatrischen Gutachtens. Dieses ist allerdings keine Voraussetzung für die Aufnahme des Lehramtsstudiums. Im Studium werden (nur für Studierende, nicht für Bewerber*innen) Stimmchecks angeboten.
Wichtig: Wer an Schulen arbeitet, muss gegen Masern geimpft sein. Das gilt bereits für Praktika während des Studiums.
Bewerbung/Einschreibung
Im Studiengang Lehramt an Förderschulen
- sind alle 5 Fachrichtungskombinationen zulassungsfrei (ohne NC),
- sind gewählte Grundschulfächer grundsätzlich ebenfalls zulassungsfrei,
- sind diese Sekundarschulfächer mit einer Zulassungsbeschränkung (NC) versehen: Biologie; Ethik; Geographie. Alle anderen Sekundarschulfächer sind zulassungsfrei.
Für die Einschreibung/Bewerbung bedeutet dies:
-
Mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung schreiben Sie sich bitte bis 30. September über www.uni-halle.de/bewerben ein.
-
Abweichend hiervon müssten Sie sich bereits bis 15. Juli über www.uni-halle.de/bewerben bewerben (Ausschlussfrist), wenn Ihre Zusammenstellung ein Sekundarschulfach mit NC enthält.
-
Wenn Ihre Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich in allen Fällen bis 15. Juli über uni-assist bewerben.
> Informationen & Ablauf - Sie beabsichtigen einen Hochschul-/Studiengangwechsel mit Start in einem höheren Fachsemester?
> Informationen, Fristen, Ablauf
Auswahlverfahren/Auswahlkriterien
Vorbemerkung: Weil alle anderen Bestandteile dieses Förderschul-Lehramtsstudiums derzeit keiner Zulassungsbeschränkung unterliegen, gelten die Angaben hier nur für den Fall, dass Sie für ein NC-beschränktes Sekundarschulfach zugelassen werden möchten.
Für dieses Schulfach gilt dann:
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt - nach Abzug von Studienplätzen in sogenannten Vorabquoten - wie folgt:
30 Prozent der Studienplätze an die Bewerber*innen mit den besten Abiturdurchschnittsnoten (Abiturbestenquote),
10 Prozent nach der Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studienzeiten an deutschen Hochschulen (Wartezeitquote),
60 Prozent im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschule (AdH):
- In dieser Quote wird neben der Abiturdurchschnittsnote ein weiteres notenunabhängiges Kriterium ins Verfahren einbezogen, nämlich
- ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in den Bereichen Soziales, Bildung, Sport oder Integration/Inklusion (Bescheinigung mit der Bewerbung einreichen, dass bis zum 31. Juli des Bewerbungsjahres mindestens 11 Monate geleistet werden/wurden) oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieher*in, Heilpädagoge/Heilpädagogin, Heilerziehungspfleger*in, Sozialpädagogische Assistenz, Sozialassistent*in oder Logopäde/Logopädin (Berufsfachschule)
- Dieses Kriterium ist keine zwingende Voraussetzung, sondern verbessert lediglich die Zulassungschancen. Es werden maximal 80 Punkte für die Abiturdurchschnittsnote vergeben (1,0 = 80 Punkte; 1,1 = 76 Punkte; 1,2 = 72 Punkte; ... ; 3,0 und schlechter = 0 Punkte). Für den Nachweis des studiengangsbezogenen Auswahlkriteriums gibt es weitere 20 Punkte. Als Summe können also 100 Punkte erreicht werden. Die Rangfolge der Bewerber wird nach der erreichten Gesamtpunktzahl ermittelt.
Rechtsgrundlage:
Verordnung über die Studienplatzvergabe in Sachsen-Anhalt (Studienplatzvergabeverordnung Sachsen-Anhalt)
Inhaltlich verwandte Studiengänge
-
Lehramt an Grundschulen
Erstes Staatsexamen Lehramt an Grundschulen, 240 LP, abhängig vom Drittfach (siehe Bewerbung/Einschreibung) -
Lehramt an Gymnasien
Erstes Staatsexamen Lehramt an Gymnasien, 270 LP, abhängig von der Fächerwahl (siehe Bewerbung/Einschreibung) -
Lehramt an Sekundarschulen
Erstes Staatsexamen Lehramt an Sekundarschulen, 240 LP, abhängig von der Fächerwahl (siehe Bewerbung/Einschreibung)
Fachstudienberatung
Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung.
Dr. Wolfram Kulig
Institut für Rehabilitationspädagogik
Franckeplatz 1
Raum: 144
06110
Halle (Saale)
Telefon: +49 345 55-23759 E-Mail: wolfram.kulig@paedagogik.uni-halle.de