Musik Lehramt an Gymnasien, modularisiert

Allgemeine Informationen

Abschluss Erstes Staatsexamen Lehramt an Gymnasien
Umfang 125/120 LP
Regelstudienzeit 10 Semester
Studienbeginn nur Wintersemester
Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Zulassungsbeschränkung zulassungsfrei (ohne NC) mit Eignungsprüfung
Studieren ohne Hochschulreife ja (Details)
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen ja (Details)
Fakultät Zentrum für Lehrer*innenbildung
Alle Studienangebote

Charakteristik und Ziele

Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich nur auf die Fachinhalte von Musik – die etwa ein Drittel des Studiums für das Lehramt an Gymnasien ausmachen. Informieren Sie sich daher zusätzlich über die fachübergreifenden „Bausteine“ und das zweite von Ihnen zu wählende Fach (> Kombinationsmöglichkeiten). Nur zusammen ergibt sich ein Gesamtbild über Ihr Studium und den Weg ins Berufsleben als Gymnasiallehrer*in.

In diesem Teil ihres Studiums erwerben angehende Lehrkräfte die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und schulpraktischen Voraussetzungen zum Unterrichten des Faches Musik.

  • künstlerische und musikpraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten,
  • Grundlagenwissen in historischer und systematischer Musikwissenschaft sowie Musikethnologie,
  • Vermittlung musikdidaktischer Theorien und Modelle,
  • Beherrschung grundlegender fachwissenschaftlicher Methoden und Arbeitsverfahren,
  • grundlegende Fertigkeiten der Planung und Durchführung von Musikunterricht.

Struktur des Studiums

Für das Lehramt an Gymnasien wählen Studierende eine Kombination aus zwei Schulfächern, die sie später unterrichten wollen.

Musik kann als Fach I (125 Leistungspunkte) oder Fach II (120 Leistungspunkte) gewählt werden und darf mit allen anderen Unterrichtsfächern außer Kunst, Spanisch und Russisch kombiniert werden.

Hinzu kommen im allgemeinen Teil des Studiums weitere 85 Leistungspunkte, grob zusammengefasst für: Bildungswissenschaft, schulische und außerschulische Praktika, Schlüsselqualifikationen, wissenschaftliche Hausarbeit, Abschlussprüfung.

Kombinationsmöglichkeiten

Musik kann kombiniert werden mit:

Studieninhalt

Musikpraxis (Hauptfach + Erstnebenfach + Zweitnebenfach)

... aus diesem Angebot an künstlerischen Fächern:

Klavier | Gesang | Popgesang | Gitarre | E-Gitarre | Schlagzeug Jazz/Popularmusik | Dirigieren | Schulpraktisches Klavierspiel | Blockflöte | Orchesterinstrument | anderes Instrument nach individueller Absprache

Regeln bei der Fächerwahl:

  • Hauptfach Klavier – dann: Erstnebenfach Gesang oder Popgesang
  • Hauptfach Gesang oder Popgesang – dann: Erstnebenfach Klavier
  • In diesen beiden Konstellationen sind jeweils das Hauptfach und das Erstnebenfach Gegenstand der Eignungsprüfung.
  • Das gewünschte Zweitnebenfach wird bei der genannten Fächerkonstellation (Prüfung) abgestimmt – in Abhängigkeit von Vorkenntnissen. Ggf. kommt es zu Wartelisten oder Einzelfallprüfungen. Im Falle neu zu lernender Instrumente wird auf Gitarre oder Schlagzeug orientiert.
  • Ihr Hauptfach ist nicht Klavier oder Gesang oder Popgesang? Dann gilt zwingend „Erstnebenfach Klavier + Zweitnebenfach Gesang“ und die Eignungsprüfung ist im Hauptfach und beiden Nebenfächern zu absolvieren.
  • Das Hauptfach studieren Sie in der Regel innerhalb von 8 Semestern, für das Erstnebenfach „benötigen“ Sie 6 Semester, für das Zweitnebenfach 4 Semester.

Musikpraxis (weitere Studieninhalte)

Schulpraktisches Spiel, Sprecherziehung, Szenisches Spiel, Studienchor, Chorleitung, Chorische Stimmbildung, Ensemblemusizieren und -leitung, Musiktheorie und Analyse, Formenlehre, Gehörbildung, Musik und Bewegung u. a.

Musikwissenschaft

Musikgeschichte, Seminare zur historischen und systematischen Musikwissenschaft

Musikdidaktik und Fachmethodik

Musikpädagogik, Geschichte der Musikpädagogik, Musikdidaktik, Seminare (Fachmethodik Gesang und Klavier, Musiktheater im Unterricht, Klassenmusizieren mit Keyboards u. a.), Instrumentenkunde, Popularmusik, Musik und Medien u. a.

Modulübersicht für das Fach Musik (Lehramt an Gymnasien) 120/125 LP

Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.

Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung

Modulbezeichnung LP empf.
Sem
Musikalische Praxis 10 1. u. 2.
Musikdidaktik I - Grundlagen der Musikpädagogik und Musikdidaktik 5 1. u. 2.
Musiktheoretisches Propädeutikum 5 1. u. 2.
Musikalische Praxis II 10 3. u. 4.
Musikalische Strukturen der Musikgeschichte I 10 3. u. 4.
Musikalische Praxis III (LA Gym) 10 5. u. 6.
Musikalische Strukturen der Musikgeschichte II 10 5. u. 6.
Musikalische Praxis IV 10 7. u. 8.
Popularmusik 10 7. u. 8.
Musikdidaktik II - Inhalte und Methoden des Musikunterrichts im Kontext musikdidaktischer Konzeptionen 5 7. u. 8.
Grundlagen der Musikwissenschaft 5 7. u. 8.
Vertiefung Musiktheorie 5 9. u. 10.
Musikvermittlung 5 9. u. 10.
Musikdidaktik III - Gestaltung und Reflexion des Musikunterrichts 5 9.
Vertiefungsmodul I - Musikwissenschaft 5 9.
Musikpädagogische Projektarbeit
(nur Fach I)
5 10.
Musikpädagogische Forschung 5 10.
Vertiefungsmodul II - Musikwissenschaft 5 10.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB; in der Regel Abitur). Qualifizierte Berufstätige ohne HZB können die Studienberechtigung für dieses Studium nach Bewährung im Probestudium erlangen.

Eignungsprüfung

Ebenfalls erforderlich ist das Bestehen einer fachspezifischen Eignungsprüfung, die jährlich von der Universität Halle angeboten wird. Für das Jahr 2024 gilt:

1. Die Eignungsprüfungen finden im Zeitraum vom 13. bis 15. Mai 2024 statt. Ihre Anmeldung dafür muss bis spätestens 1. Mai 2024 erfolgen.

2. Ein zweiter Eignungsprüfungsdurchgang findet am 4. September 2024 statt (Anmeldeschluss: 23. August 2024).

Auf einer Themenseite des Instituts finden Sie nähere Angaben zur Anmeldung, außerdem Informationen zur Durchführung in der zugrundeliegenden Ordnung.

Beachten Sie bitte, dass zur Eignungsprüfung für das Lehramt Musik ein phoniatrisches Gutachten vorgelegt werden muss.

Bewerbung/Einschreibung

Musik Lehramt an Gymnasien 120/115 LP ist zurzeit zulassungsfrei (ohne NC).

Voraussetzung für die Einschreibung ist neben einer Kopie der Hochschulzugangsberechtigung auch der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung.

Mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung schreiben Sie sich bitte bis 30. September über https://www.uni-halle.de/bewerben ein.

Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Antrag auf Einschreibung, der bei der Universität eingereicht werden muss – zusammen mit den oben aufgeführten und weiteren im Portal benannten Unterlagen.

  • Achtung: Ist Ihr zweites Fach zulassungsbeschränkt (mit NC), endet die Bewerbungsfrist bereits am 15. Juli.
  • Wenn Ihre Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich in jedem Fall bis 15. Juli über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf
  • Sie beabsichtigen einen Hochschul-/Studiengangwechsel mit Start in einem höheren Fachsemester? > Informationen, Fristen, Ablauf

Schritt für Schritt zum Studienplatz

Über die folgenden Banner zeigen wir Ihnen anschaulich den Weg ins Lehramtsstudium an der Uni Halle. Einfach das jeweils passende Banner anklicken – je nachdem, ob Ihr weiteres Fach zulassungsbeschränkt ist oder nicht:

Fachstudienberatung

Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung.

Leonie Kasparick

Institut für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften, Abteilung Musikpädagogik

Kleine Marktstraße 7
Raum: 334
06108 Halle (Saale)

Telefon: 0345 55-24502

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Stand vom: 23.10.2024