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Japanologie Master-Teilstudiengang

Allgemeine Informationen

Abschluss Master of Arts (M.A.)
Umfang 45/75 LP
Regelstudienzeit 4 Semester
Studienbeginn Wintersemester und Sommersemester
Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Zulassungsbeschränkung zulassungsfrei (ohne NC)
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen ja (Details)
Fakultät Philosophische Fakultät I – Sozialwissenschaften und Historische Kulturwissenschaften
Institut Orientalisches Institut, Seminar für Japanologie
Akkreditierung akkreditiert
Alle Studienangebote

Charakteristik und Ziele

Schwerpunkt dieses Masterstudiums ist die wissenschaftliche Beschäftigung mit Japan im 19., 20. und 21. Jahrhundert. Die drei Teilbereiche Geschichte und Kultur, Gesellschaft und Politik Japans werden sowohl mit sozial- als auch mit kulturwissenschaftlichen Methoden untersucht.

Im Rahmen der Sprachausbildung werden fortgeschrittene rezeptive und produktive Fertigkeiten in der japanischen Gegenwartssprache (Leseverstehen, Schreiben, Hörverstehen und Sprechen) vermittelt.  Das Studium zielt darauf ab, sich in einem japanischsprachigen, forschungsorientierten Kontext bewegen zu können.

Japanologie 45/75 LP ist ein konsekutives Master-Studienangebot; es führt also die fachlichen und methodischen Inhalte des Bachelor-Studienangebots Japanologie weiter.

Im Teilstudiengang werden diese Kompetenzen vermittelt:

  • vertieftes landeskundliches Wissen über Japan mit den Schwerpunkten Geschichte, Gesellschaft, Kultur und Politik,
  • die Fähigkeit der vergleichenden Auseinandersetzung mit westlichen und japanischen Forschungsansätzen,
  • erweiterte Kenntnisse geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlicher Methoden und deren Anwendung auf Japan sowie
  • fortgeschrittene Fähigkeiten in der Präsentation und Vermittlung von japanwissenschaftlichen Erkenntnissen unter Verwendung moderner Hilfsmittel und Medien.

Darum Halle!

Partnerschaften mit exzellenten japanischen Universitäten, wie der Keio Universität, der Sophia Universität und der Kobe Universität ermöglichen es uns, den Studierenden hervorragende Austauschmöglichkeiten anzubieten.

Im Rahmen dieser Partnerschaften finden regelmäßig von Gastprofessoren durchgeführte Lehrveranstaltungen in japanischer Sprache und gemeinsame Lehrveranstaltungen mit der Keio Universität statt.

Die Vorlesungen und Seminare in der Japanologie finden in kleinen Gruppen statt, wodurch ein enger Kontakt zwischen Studierenden und Dozent*innen sowie eine ausgezeichnete Betreuung ermöglicht werden.

Die Japanologie bietet den Studierenden vielfältige Möglichkeiten sich einzubringen und in Forschung und Lehre mitzuwirken, unter anderem durch Hilfskrafttätigkeiten und Tutorien.

Darüber hinaus kann Halle mit verfügbarem und günstigem Wohnraum, auch im Stadtzentrum und in Uni-Nähe, sowie insgesamt geringen Lebenshaltungskosten punkten.

Berufsperspektiven

Das Studienangebot qualifiziert für folgende Berufsfelder: Tätigkeit in der Wissenschaft, Einsatz in Unternehmen und anderen Organisationen in den Bereichen Industrie, Handel, Banken, Touristik, Unternehmensberatung, Politikberatung, Internationale Beziehungen, Bildung, Verwaltung, Medien u. a.

Je nach Wahl des zweiten Teilstudiengangs kann die Qualifikation für unterschiedliche Berufsfelder akzentuiert werden. Zusätzlich ist eine berufliche Tätigkeit in Japan für viele Absolvent*innen eine attraktive Option.

Akkreditierung

Dieser Teilstudiengang ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats.

Struktur des Studiums

Für dieses Masterstudium kombinieren Sie zwei Teilstudiengänge, die Sie zunächst gleichwertig studieren (jeweils 45 Leistungspunkte). Die Masterarbeit verfassen Sie in einem der beiden Teilstudiengänge, der dadurch zum „Hauptfach“ mit 75 LP wird. Ihr Studium hat somit einen Gesamtumfang von 120 LP.

Japanologie 45/75 LP ist frei mit allen weiteren Master-Teilstudiengängen der Uni Halle kombinierbar. Jedoch wird aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung die Kombination mit einem dieser Studienangebote besonders empfohlen: Ethnologie, Geschichte, Deutsch als Fremdsprache, Politikwissenschaft oder Soziologie.

Kombinationsmöglichkeiten

Japanologie kann kombiniert werden mit:

Studieninhalt

Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.

Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.

Modulbezeichnung LP empf.
Sem.
Fortgeschrittenenkurs Japanisch 10 1. u. 2.
Geschichte und Kultur Japans 10 1./2./3.
Gesellschaft Japans 10 1./2./3.
Politik Japans 10 1./2./3.
Forschungs- und Kolloquienmodul 5 2./3.
Abschlussmodul (Masterarbeit)
bei Variante mit 75 LP
30 4.

Auslandsaufenthalt

Es besteht die Möglichkeit, während des Studiums einen Kurz-, Semester- oder Jahresaufenthalt an einer unserer renommierten Partneruniversitäten in Japan zu absolvieren. Dafür steht eine Reihe von Finanzierungshilfen zur Verfügung.

Gegenwärtig bestehen Universitätsabkommen unter anderem mit der Keiō-Universität, der Sophia Universität, der Waseda Universität und der Musashi Universität in Tokyo sowie der Universität Kobe.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung ist ein Abschluss in einem japanwissenschaftlichen Studiengang oder einem inhaltlich vergleichbaren Studiengang.

Ein Abschluss ist vergleichbar, wenn Kompetenzen aus dem Fachgebiet der Japanologie im Umfang von 60 Leistungspunkten enthalten sind. Absolvent*innen eines nicht vergleichbaren Bachelorstudiengangs können in Ausnahmefällen zugelassen werden kann, wenn sie Kompetenzen mit japanwissenschaftlichem Bezug und Kenntnisse der japanischen Sprache in Wort und Schrift in einem für die Studienzielerreichung ausreichendem Maße nachweisen. In diesem Fall kann der Studien- und Prüfungsausschuss aufgeben, dass insbesondere Sprachkompetenzen bis zur Beantragung der Masterarbeit bzw. bis zum Abschluss des Studiums nachzuholen sind.

Nachgewiesen werden müssen Kenntnisse der japanischen Sprache auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), nachgewiesen durch Unicert I oder ein gleichwertiges international anerkanntes Sprachzertifikat. Alternativ ist der Nachweis der Japanisch-Sprachkenntnisse durch ein Zertifikat über das Bestehen des Japanese Language Proficiency Tests (JLPT) mindestens Stufe N3 möglich. Der Sprachnachweis gilt auch als erbracht, wenn der Abschluss in einem japanischsprachigen Studiengang erfolgte.

Fundierte Englischkenntnisse und der sichere Umgang mit englischsprachiger Literatur werden dringend empfohlen. Einzelne Lehrveranstaltungen und Prüfungen können in englischer Sprache angeboten werden.

Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.

Beachten Sie bitte, dass Sie auch für den kombinierten Master-Teilstudiengang die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und nachweisen müssen.

Bewerbung/Einschreibung

Der Master-Teilstudiengang Japanologie 45/75 LP ist zurzeit zulassungsfrei (ohne NC).

Mit einem deutschen Hochschulabschluss bewerben Sie sich bitte bis 31. August (für Studienbeginn im Wintersemester) bzw. bis 28. Februar (für Studienbeginn im Sommersemester) über www.uni-halle.de/bewerben.  

Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Zulassungsantrag, den Sie bitte ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht bei der Universität einreichen.

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

  • eine Kopie des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (in der Regel Bachelorzeugnis)
    Wer dieses Zeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorlegen kann, reicht stattdessen einen Leistungsnachweis (Fächer-/Notenübersicht etc.) über mindestens 2/3 der zu erbringenden Gesamtleistungen im Studium ein. Das Zeugnis selbst muss dann bis 31. Januar des Folgejahres (bei Studienbeginn im Wintersemester) bzw. bis 31. Juli (bei Studienbeginn im Sommersemester) nachgereicht werden.
  • ggf. weitere Nachweise, die die Erfüllung der oben genannten Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere die geforderten Kenntnisse der japanischen Sprache, belegen.

Wenn Ihr Hochschulabschluss aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Juni (für Studienbeginn im Wintersemester) bzw. bis 15. Dezember (für Studienbeginn im Sommersemester*) über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf

Fachstudienberatung

Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung.

Prof. Dr. Christian Oberländer

Orientalisches Institut, Seminar für Japanologie

Dachritzstraße 12
Raum: 318
06108 Halle (Saale)

Telefon: 0345 55-24337

Stand vom: 10.07.2023